Kurzbewertung: Parteitage und friedlicher Protest sind beide demokratische Schutzgüter. Eine robuste Regelung braucht neutrale, risikobasierte Schutzstandards, klare Kostenzuständigkeit, transparente Gefährdungsbewertung und darf weder parteipolitisch selektiv noch protestfeindlich wirken.
Einordnung: Die Vorlage kann parteiinterne Willensbildung gegen gezielte Verhinderung schützen, staatliche Schutzkoordination verbessern und unverschuldete Mehrkosten ausgleichen. Sie berührt zugleich Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung der Parteien, Strafrechtsultima-ratio, staatliche Haftung und Anreize der Sicherheitsplanung. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.
Kurzbewertung: Parteitage und friedlicher Protest sind beide demokratische Schutzgüter. Eine robuste Regelung braucht neutrale, risikobasierte Schutzstandards, klare Kostenzuständigkeit, transparente Gefährdungsbewertung und darf weder parteipolitisch selektiv noch protestfeindlich wirken.
Einordnung: Die Vorlage kann parteiinterne Willensbildung gegen gezielte Verhinderung schützen, staatliche Schutzkoordination verbessern und unverschuldete Mehrkosten ausgleichen. Sie berührt zugleich Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung der Parteien, Strafrechtsultima-ratio, staatliche Haftung und Anreize der Sicherheitsplanung. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.