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Amtliche Regierungsquelle

Rheinland-pfälzische Mieterschutzregelungen

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung besteht bereits seit 2025 und ist bis Ende 2029 befristet. Sie darf nicht als neue Wirkung des GovernmentTerm 2026 zugerechnet werden.

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Kurz zusammengefasst

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung besteht bereits seit 2025 und ist bis Ende 2029 befristet. Sie darf nicht als neue Wirkung des GovernmentTerm 2026 zugerechnet werden.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Dokumenttyp
Amtliche geerbte Baseline
Dokumentdatum
8. Oktober 2025
Zuletzt abgerufen
21. August 2026
Fassung
Amtliche oder parteioffizielle Lifecycle-, Baseline- oder Prüfquelle
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz 2026–2031

WÖk-Kurzbewertung

Mehrzielportfolio – keine belastbare einheitliche Wirkungsrichtung

Wirkungspotenzial kompakt: Frühe Bildung, integrierte Versorgung, Klima- und Wasserresilienz, staatliche und kommunale Handlungsfähigkeit, Integration, Gewaltschutz und demokratische Teilhabe besitzen substanzielle positive Potenziale. Zugleich entstehen materielle Zielkonflikte bei Flächen- und Infrastrukturausbau, Überwachungs- und Datenarchitekturen, Rückführungsdesign, Finanzierung, Fachkräfteverteilung und natürlichen Schutzgrenzen. Entscheidend sind reale Engpässe, Delivery-Kapazität, Rechte, Verteilung und spätere Outcome-Daten.

Wirkungskern: Der Koalitionsvertrag verbindet neun Kapitel mit getrennten Problemen, Zielen, Zuständigkeiten und Wirkpfaden. Wirkung kann deshalb nur auf Ebene konkreter Zusagen, späterer Regierungshandlungen und beobachtbarer Zustandsänderungen belastbar geprüft werden.

Key Finding: Ein Koalitionsversprechen ist weder GovernmentAction noch Umsetzung oder Wirkung; Mittel, Stellen, Programme, digitale Produkte und Verfahrensbeschleunigung bleiben zunächst Input oder Output.

Wirkungsrichtung
Keine belastbare einheitliche Wirkungsrichtung
Evidenzstatus
Alle neun Kapitel sind hochmaterial fachlich geprüft. 302 explizit ausformulierte, fundstellengebundene Zusagen aus Kapitel 1 und 2 sind technisch übernommen; neun im Fachhandoff deklarierte IDs fehlen dort als Einzelrecords und bleiben fail-closed offen. Die atomare Zerlegung der Kapitel 3 bis 9 ist noch nicht fachlich übergeben.
Reality-Check
Ex-ante-Prüfung des Mandatsdokuments. Regierungshandlung, Umsetzung, beobachtete Zustandsänderung und Zurechnung sind noch getrennt nachzuweisen.

Öffentlicher Einordnungsstand

WÖk-Einordnung vorhanden – offene Prüfpunkte bleiben sichtbar

Bewertung möglich · 4 konkrete Prüffragen offen.

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 18. Mai 2026

Die Quelle belegt Mandat, Lifecycle, Baseline oder einen konkreten politischen Schritt. Sie beweist weder Umsetzung noch eingetretene Wirkung des Vertragsportfolios.

Relevante Fundstellen: Verordnung 16. September 2025 · Geltung 8. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2029

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