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Amtliche Faktenquelle: bmas.de

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Kurz zusammengefasst

Noch keine fachlich geprüfte Inhaltszusammenfassung veröffentlicht. Der Quellensteckbrief dokumentiert bis dahin ausschließlich Herkunft, Fassung und Verwendung.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
bmas.de
Dokumenttyp
Webseite, Datensatz oder Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
17. August 2026
Fassung
In Analyseversion 2.0-W10 dokumentiert
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

WÖk-Kurzbewertung · Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung

WÖk-Kurzbewertung

Überwiegend positives Wirkungspotenzial

Wirkungspotenzial kompakt: Der stärkste Hebel liegt darin, Übergänge zu organisieren, bevor Arbeitslosigkeit entsteht, und unnötige Medienbrüche in der Verwaltung zu beseitigen. Geschwindigkeit ist aber kein ausreichender Maßstab. Eine erfolgreiche Reform muss Beschäftigungsstabilität, Lohn, Qualifikationspassung und analogen Zugang ebenso beobachten wie Bearbeitungszeit und Vermittlungsquote.

Wirkungskern: Frühere Job-to-Job-Vermittlung und digitale Arbeitsverwaltung können Arbeitslosigkeitsphasen und Verwaltungswege verkürzen, können aber digitale Exklusion und schnelle Vermittlung in instabile oder schlechter passende Beschäftigung verstärken.

Key Finding: SCHNELLERE VERMITTLUNG IST NUR DANN WIRKLEISTUNG, WENN DIE NEUE ARBEIT TRAEGFAEHIG IST

Wirkungsrichtung
gegenläufige Potenziale und Risiken
Evidenzstatus
Evidenz nicht bewertbar. BMAS belegt die vorgesehenen Digitalisierungs- und Job-to-Job-Instrumente. Schnellere Prozesse und frühere Vermittlung sind plausible Mechanismen, doch Beschäftigungsstabilität, Lohn-/Qualifikationspassung und digitale Zugänglichkeit sind vor Umsetzung nicht belegt.
Reality-Check
Noch nicht beobachtbar: Nach Inkrafttreten sind 6/12/24-Monats-Kohorten zu Beschäftigungsstabilität und Qualität sowie digitale und analoge Zugangswege zu prüfen.

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 17. August 2026

Die Quelle dokumentiert den amtlichen Gegenstand, seinen Stand oder eine veröffentlichte Entscheidung. Sie ist für sich allein kein Wirkungsnachweis.

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