Weiterführung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2023 zu Artikel 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens - Bundesfinanzministerium - Themen
Diese Originalquelle dokumentiert „Weiterführung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2023 zu Artikel 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens - Bundesfinanzministerium - Themen“ als amtliche erläuterung. Sie belegt den amtlichen Sachverhalt; eine eingetretene Wirkung oder WÖk-Richtung belegt sie nicht automatisch.
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WÖk-Kurzbewertung noch nicht redaktionell veröffentlicht
Für Weiterführung der Konsultationsvereinbarung vom 6. April 2023 zu Artikel 15 Absatz 4 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens - Bundesfinanzministerium - Themen liegt in dieser Ansicht noch keine fachlich freigegebene, strukturierte WÖk-Kurzbewertung vor. Vorhandene Fakten- und Fachakteninhalte bleiben zugänglich; eine fehlende Kurzbewertung ist weder neutral noch ein Wirkungsurteil.
Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 25. November 2025
Die Quelle trägt in der Faktenakte die Funktion „Amtliche Erläuterung“. Aus ihr wird keine Wirkungsrichtung abgeleitet.
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