Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
- Drucksache 21/1493 -
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.
Kurzbewertung: Eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung kann Zugang, Mobilität und Personalgewinnung verbessern. Wirkung lässt sich erst nach Ausbildungsjahrgängen an Abschlüssen, Übergängen, Versorgungsqualität, Arbeitsbedingungen und möglicher Fachkraftsubstitution beurteilen.
Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.
Kurzbewertung: Eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung kann Zugang, Mobilität und Personalgewinnung verbessern. Wirkung lässt sich erst nach Ausbildungsjahrgängen an Abschlüssen, Übergängen, Versorgungsqualität, Arbeitsbedingungen und möglicher Fachkraftsubstitution beurteilen.
Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
- Drucksache 21/1493 -
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