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Parlamentarische Primärquelle

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien (DemWiG)

Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.

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Kurz zusammengefasst

Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Deutscher Bundestag – DIP
Dokumenttyp
PDF-Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
15. August 2026
Fassung
Keine gesonderte Fassungsangabe veröffentlicht
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Parlamentarischer Sachverhalt

Gesetz zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien (DemWiG)

Kurzbewertung: Parteitage und friedlicher Protest sind beide demokratische Schutzgüter. Eine robuste Regelung braucht neutrale, risikobasierte Schutzstandards, klare Kostenzuständigkeit, transparente Gefährdungsbewertung und darf weder parteipolitisch selektiv noch protestfeindlich wirken.

Einordnung: Die Vorlage kann parteiinterne Willensbildung gegen gezielte Verhinderung schützen, staatliche Schutzkoordination verbessern und unverschuldete Mehrkosten ausgleichen. Sie berührt zugleich Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung der Parteien, Strafrechtsultima-ratio, staatliche Haftung und Anreize der Sicherheitsplanung. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.

DIP_DRUCKSACHE

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Parlamentarischer Sachverhalt

Gesetz zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien (DemWiG)

Kurzbewertung: Parteitage und friedlicher Protest sind beide demokratische Schutzgüter. Eine robuste Regelung braucht neutrale, risikobasierte Schutzstandards, klare Kostenzuständigkeit, transparente Gefährdungsbewertung und darf weder parteipolitisch selektiv noch protestfeindlich wirken.

Einordnung: Die Vorlage kann parteiinterne Willensbildung gegen gezielte Verhinderung schützen, staatliche Schutzkoordination verbessern und unverschuldete Mehrkosten ausgleichen. Sie berührt zugleich Versammlungs- und Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung der Parteien, Strafrechtsultima-ratio, staatliche Haftung und Anreize der Sicherheitsplanung. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.

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