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Amtliche Regierungsquelle

Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2026–2030

Die amtliche Seite dokumentiert die bereits 2025 unterzeichnete Hochschulfinanzierungsvereinbarung III für 2026 bis 2030. Sie ist geerbter Baseline-Bestand und darf nicht rückwirkend der seit Mai 2026 amtierenden Regierung zugerechnet werden; die angekündigte HoFV IV ab 2031 bleibt ein eigener Zukunftspfad.

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Kurz zusammengefasst

Die amtliche Seite dokumentiert die bereits 2025 unterzeichnete Hochschulfinanzierungsvereinbarung III für 2026 bis 2030. Sie ist geerbter Baseline-Bestand und darf nicht rückwirkend der seit Mai 2026 amtierenden Regierung zugerechnet werden; die angekündigte HoFV IV ab 2031 bleibt ein eigener Zukunftspfad.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Dokumenttyp
Amtliche Bestands- und Lifecycle-Quelle
Dokumentdatum
2. April 2025
Zuletzt abgerufen
21. August 2026
Fassung
Geerbte Baseline 2026–2030; nicht der neuen Regierung zugerechnet
Prüfrolle
Damals verfügbare Evidenz
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Kapitel 3: Wissenschaft, Forschung, Kunst und Medien

WÖk-Kurzbewertung

Überwiegend positives Kapazitäts- und Resilienzpotenzial mit Freiheits- und Datenschutzgrenzen

Wirkungspotenzial kompakt: Transfer-, Leistungs-, Sicherheits- oder Fördersignale dürfen Wissenschaftsfreiheit, Grundlagenforschung, kulturelle und mediale Unabhängigkeit nicht verengen. Gesundheitsdaten und Open Science brauchen Datenschutz und Sicherheit; der Social-Media-Unter-16-Pfad bleibt ein eigener ambivalenter Wirkungsfall.

Wirkungskern: Verlässliche Wissenschaftsfinanzierung, Infrastruktur, Open Science, Zugang, Kulturteilhabe, Medienpluralität und Medienkompetenz können Wissens-, Innovations- und Demokratieresilienz stärken.

Key Finding: Die HoFV III für 2026 bis 2030 ist geerbter Baseline-Bestand; nur der angekündigte HoFV-IV-Pfad ab 2031 gehört als neue Mandatszusage in diesen Lifecycle.

Wirkungsrichtung
Überwiegend positives Potenzial mit materiellen Schutzgrenzen
Evidenzstatus
Vertragstext und Instrumentdesign sind hoch belegt. Outcome und Impact sind ex ante; Baselines, Umsetzung und Attribution müssen später getrennt nachgewiesen werden.
Reality-Check
Ex-ante-Prüfung des Mandatsdokuments; tatsächliche Zustandsänderung und Zurechnung sind noch nicht beobachtbar.

Öffentlicher Einordnungsstand

WÖk-Einordnung vorhanden – offene Prüfpunkte bleiben sichtbar

Bewertung möglich · 4 konkrete Prüffragen offen.

Damals verfügbare Evidenz · Entscheidung 11. Mai 2026

Die HoFV III ist ein geerbter Ausgangszustand. Der angekündigte HoFV-IV-Pfad ab 2031 bleibt ein eigener Mandats- und Lifecycle-Gegenstand.

Relevante Fundstellen: Unterzeichnung 2. April 2025 · Laufzeit 2026 bis 2030 · Abgrenzung zur angekündigten HoFV IV ab 2031

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