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Parlamentarische Primärquelle

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/324 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/325 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.

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Kurz zusammengefasst

Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Deutscher Bundestag – DIP
Dokumenttyp
PDF-Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
15. August 2026
Fassung
Keine gesonderte Fassungsangabe veröffentlicht
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Parlamentarischer Sachverhalt

Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

Kurzbewertung: Die BKA-Befugnis kann einen zusätzlichen Sicherheitsnutzen haben, greift aber in Datenschutz und Freiheitsrechte unbeteiligter Kontaktpersonen ein. Für eine belastbare Einordnung fehlen Daten zu Nutzung, relevanten Treffern, Fehlzuordnungen, Löschung und weniger eingriffsintensiven Alternativen.

Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.

FINAL_DECISION

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Parlamentarischer Sachverhalt

Gesetz zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz

Kurzbewertung: Die BKA-Befugnis kann einen zusätzlichen Sicherheitsnutzen haben, greift aber in Datenschutz und Freiheitsrechte unbeteiligter Kontaktpersonen ein. Für eine belastbare Einordnung fehlen Daten zu Nutzung, relevanten Treffern, Fehlzuordnungen, Löschung und weniger eingriffsintensiven Alternativen.

Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.

FINAL_DECISION

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