Qualitätssicherungs-Richtlinien für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Diese Originalquelle dokumentiert „Qualitätssicherungs-Richtlinien für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ als umsetzungsregel. Sie belegt den amtlichen Sachverhalt; eine eingetretene Wirkung oder WÖk-Richtung belegt sie nicht automatisch.
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Quellensteckbrief
Herausgebende Stelle
bundesumweltministerium.de
Dokumenttyp
Umsetzungsregel
Dokumentdatum
13. Juli 2026
Zuletzt abgerufen
16. August 2026
Fassung
In Government Data 1.2 geprüft
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar
Verwendung im Portal
Für diese Analysen verwendet
Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 13. Juli 2026