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Amtliche Regierungsquelle

Amtliche Faktenquelle: bundesregierung.de

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Kurz zusammengefasst

Noch keine fachlich geprüfte Inhaltszusammenfassung veröffentlicht. Der Quellensteckbrief dokumentiert bis dahin ausschließlich Herkunft, Fassung und Verwendung.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
bundesregierung.de
Dokumenttyp
Webseite, Datensatz oder Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
17. August 2026
Fassung
In Analyseversion 2.0-W9 dokumentiert
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

WÖk-Kurzbewertung · Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Deutsch-kolumbianisches Sozialversicherungsabkommen

WÖk-Kurzbewertung

Überwiegend positives Wirkungspotenzial

Wirkungspotenzial kompakt: Wer in beiden Ländern gearbeitet hat, kann durch koordinierte Versicherungszeiten Ansprüche leichter realisieren und bei vorübergehendem Einsatz Doppelbelastungen vermeiden. Das reduziert rechtliche Reibung und kann legale Mobilität erleichtern. Daraus darf jedoch keine große Fachkräfte- oder Wachstumswirkung abgeleitet werden, solange Nutzung, Fallzahlen und tatsächliche Anspruchsverbesserungen nicht beobachtet sind.

Wirkungskern: Das deutsch-kolumbianische Sozialversicherungsabkommen kann grenzüberschreitende Rentenansprüche sichern und unnötige Doppelversicherung vermeiden, seine reale Wirkung bleibt aber auf die tatsächlichen mobilen Erwerbsbiografien und administrative Nutzung begrenzt.

Key Finding: SOZIALRECHTLICHE PORTABILITAET REDUZIERT REIBUNG - IHRE REICHWEITE MUSS GEMESSEN WERDEN

Wirkungsrichtung
positives Wirkungspotenzial
Evidenzstatus
Evidenz nicht bewertbar. Die amtlichen Quellen belegen Unterzeichnung und Funktionslogik von Sozialversicherungsabkommen. Das positive Potenzial für Portabilität und Vermeidung von Doppelversicherung ist direkt aus dem Regelmechanismus ableitbar; Umfang, Nutzungsquote und tatsächliche Einkommenswirkung sind vor Inkrafttreten noch offen.
Reality-Check
Noch nicht beobachtbar: Nach Inkrafttreten sind Fallzahlen, zusammengerechnete Versicherungszeiten, vermiedene Doppelversicherung und Bearbeitungsqualität zu beobachten.

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 17. August 2026

Die Quelle dokumentiert den amtlichen Gegenstand, seinen Stand oder eine veröffentlichte Entscheidung. Sie ist für sich allein kein Wirkungsnachweis.

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Ressortübergreifendes Engagement gegen organisierte Kriminalität in Lateinamerika, der Karibik und Deutschland

WÖk-Kurzbewertung

Überwiegend positives Wirkungspotenzial

Wirkungspotenzial kompakt: Organisierte Kriminalität nutzt Jurisdiktionsgrenzen, Finanzsysteme und internationale Lieferketten. Gemeinsame Analyse und Finanzermittlung können diese Vorteile reduzieren. Beschlagnahmen oder mehr Kooperation sind aber noch keine gesellschaftliche Wirkung, wenn Märkte und Gewalt nur räumlich ausweichen. Menschenrechte, Datenschutz, Rechtsstaatlichkeit und Verlagerungseffekte müssen deshalb mitgemessen werden.

Wirkungskern: Stärkere internationale Ermittlungs- und Finanzkooperation kann grenzüberschreitende kriminelle Netzwerke schwächen, kann ohne Ursachen- und Marktverkleinerung aber Routen, Gewalt und Schäden lediglich in andere Regionen verlagern.

Key Finding: KRIMINALITAETSBEKAEMPFUNG IST NUR DANN WIRKSAM, WENN SCHAEDEN NICHT BLOSS VERSCHOBEN WERDEN

Wirkungsrichtung
gegenläufige Potenziale und Risiken
Evidenzstatus
Evidenz nicht bewertbar. Die amtlichen Quellen belegen den ressortübergreifenden Rahmen und bestehende Kooperationsziele. Sie belegen noch keine Verringerung krimineller Märkte oder Gewalt. Die positive Einordnung bezieht sich deshalb auf das plausibel verbesserte Kooperations- und Finanzermittlungspotenzial; Verdrängungs-, Grundrechts- und Verlagerungsrisiken bleiben offen.
Reality-Check
Noch nicht beobachtbar: Nach Veröffentlichung konkreter Maßnahmen sind Netzwerkunterbrechung, Finanzströme, Gewaltentwicklung, räumliche Verlagerung und Rechtsstaatsindikatoren zu beobachten.

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 17. August 2026

Die Quelle dokumentiert den amtlichen Gegenstand, seinen Stand oder eine veröffentlichte Entscheidung. Sie ist für sich allein kein Wirkungsnachweis.

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