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Parlamentarische Primärquelle

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1085 - Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)

Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.

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Kurz zusammengefasst

Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Deutscher Bundestag – DIP
Dokumenttyp
PDF-Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
15. August 2026
Fassung
Keine gesonderte Fassungsangabe veröffentlicht
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Parlamentarischer Sachverhalt

Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)

Kurzbewertung: Zusätzliche Mittel für Länder und Kommunen können Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken. Wirkung entsteht erst, wenn die Finanzierung zusätzlich ist, vor Ort umgesetzt werden kann und messbar bessere Zugänglichkeit, Qualität, Resilienz oder Klimawirkung hervorbringt.

Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.

FINAL_DECISION

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Parlamentarischer Sachverhalt

Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)

Kurzbewertung: Zusätzliche Mittel für Länder und Kommunen können Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken. Wirkung entsteht erst, wenn die Finanzierung zusätzlich ist, vor Ort umgesetzt werden kann und messbar bessere Zugänglichkeit, Qualität, Resilienz oder Klimawirkung hervorbringt.

Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.

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