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Amtliche Regierungsquelle

Amtliche Faktenquelle: bmbfsfj.bund.de

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Kurz zusammengefasst

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Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
bmbfsfj.bund.de
Dokumenttyp
Webseite, Datensatz oder Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
17. August 2026
Fassung
In Analyseversion 2.0-W10 dokumentiert
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

WÖk-Kurzbewertung · Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

WÖk-Kurzbewertung

Überwiegend positives Wirkungspotenzial

Wirkungspotenzial kompakt: Die direkte Wirkung entsteht über niedrigere private Netto-Kosten einer Fortbildung. Besonders für Haushalte mit Care-Verpflichtungen kann zusätzliche Unterstützung Teilnahme überhaupt erst ermöglichen. Fördervolumen allein belegt jedoch weder Abschluss noch beruflichen Aufstieg; beobachtet werden müssen zusätzliche Teilnehmende, Gebührenentwicklung, Abschlüsse und spätere berufliche Mobilität.

Wirkungskern: Höhere Aufstiegsfortbildungsförderung kann finanzielle Hürden für berufliche Weiterbildung senken und insbesondere Alleinerziehende entlasten, kann aber Mitnahme- und Preiseffekte erzeugen, wenn höhere Förderung nicht zu zusätzlicher Teilnahme und erfolgreichen Abschlüssen führt.

Key Finding: MEHR FOERDERUNG IST NUR DANN BILDUNGSWIRKUNG, WENN ZUSAETZLICHE ABSCHLUESSE UND AUFSTIEG ENTSTEHEN

Wirkungsrichtung
gegenläufige Potenziale und Risiken
Evidenzstatus
Evidenz nicht bewertbar. BMBFSFJ und Destatis belegen Förderänderung und die relevante Förderstatistik. Der finanzielle Zugangspfad ist direkt plausibel; Additionalität, Gebührenreaktionen, Abschluss- und spätere Mobilitätswirkung sind vor einem vollständigen Förderjahrgang nicht nachgewiesen.
Reality-Check
Noch nicht beobachtbar: Nach Inkrafttreten sind zusätzliche Teilnahme, Gebühren, Abschlüsse und berufliche Entwicklung mindestens eines Förderjahrgangs gegen geeignete Vergleichsdaten zu prüfen.

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 17. August 2026

Die Quelle dokumentiert den amtlichen Gegenstand, seinen Stand oder eine veröffentlichte Entscheidung. Sie ist für sich allein kein Wirkungsnachweis.

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