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Amtliche Faktenquelle: Deutscher Bundestag

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Kurz zusammengefasst

Noch keine fachlich geprüfte Inhaltszusammenfassung veröffentlicht. Der Quellensteckbrief dokumentiert bis dahin ausschließlich Herkunft, Fassung und Verwendung.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Deutscher Bundestag
Dokumenttyp
Webseite, Datensatz oder Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
17. August 2026
Fassung
In Analyseversion 2.0-W10 dokumentiert
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

WÖk-Kurzbewertung · Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Videoüberwachung in Schlachthöfen

WÖk-Kurzbewertung

Positives Wirkungspotenzial

Wirkungspotenzial kompakt: Der zentrale Hebel ist die höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit bei Vorgängen, die Behörden nicht permanent vor Ort beobachten können. Das kann präventiv auf Organisation und Betäubungs- beziehungsweise Handlingstandards wirken. Kleine nicht erfasste Betriebe bleiben jedoch eine Schutzlücke, und Videoüberwachung muss Beschäftigten- und Datenschutzrechte wahren. Aufzeichnungsstunden sind kein Tierschutz-Outcome.

Wirkungskern: Videoaufzeichnungen tierschutzsensibler Schlachtvorgänge können Kontrollen nachprüfbarer machen und Verstöße früher sichtbar machen, helfen aber nur dort, wo Betriebe erfasst, Aufnahmen tatsächlich ausgewertet und Beschäftigtendaten strikt zweckgebunden genutzt werden.

Key Finding: VIDEO KANN KONTROLLE STAERKEN - WENN AUSWERTUNG, ABDECKUNG UND ZWECKBINDUNG STIMMEN

Wirkungsrichtung
gegenläufige Potenziale und Risiken
Evidenzstatus
Evidenz nicht bewertbar. Bundestag und Bundesregierung belegen den Gesetzgebungsgegenstand und die vorgesehene Videoüberwachung. Der Kontrollmechanismus ist direkt nachvollziehbar; ob Verstöße tatsächlich sinken und Tierwohl steigt, ist vor Inkrafttreten und Vollzugsdaten noch nicht belegt. Coverage, Auswertung und Zweckbindung bestimmen die reale Wirkung.
Reality-Check
Noch nicht beobachtbar: Nach Inkrafttreten sind Betriebsabdeckung, Auswertung, festgestellte beziehungsweise abgestellte Verstöße und Datenschutz-/Beschäftigtenfolgen zu prüfen.

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 17. August 2026

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