Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (§ 169 StrlSchG, §§ 64-66 und § 150 StrlSchV)
Diese Originalquelle dokumentiert „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (§ 169 StrlSchG, §§ 64-66 und § 150 StrlSchV)“ als umsetzungsregel. Sie belegt den amtlichen Sachverhalt; eine eingetretene Wirkung oder WÖk-Richtung belegt sie nicht automatisch.
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WÖk-Kurzbewertung noch nicht redaktionell veröffentlicht
Für Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosis bei innerer Exposition (§ 169 StrlSchG, §§ 64-66 und § 150 StrlSchV) liegt in dieser Ansicht noch keine fachlich freigegebene, strukturierte WÖk-Kurzbewertung vor. Vorhandene Fakten- und Fachakteninhalte bleiben zugänglich; eine fehlende Kurzbewertung ist weder neutral noch ein Wirkungsurteil.
Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 11. August 2025
Die Quelle trägt in der Faktenakte die Funktion „Umsetzungsregel“. Aus ihr wird keine Wirkungsrichtung abgeleitet.