Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze - Bundesfinanzministerium - Service
Diese Originalquelle dokumentiert „Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze - Bundesfinanzministerium - Service“ als amtliche erläuterung. Sie belegt den amtlichen Sachverhalt; eine eingetretene Wirkung oder WÖk-Richtung belegt sie nicht automatisch.
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Quellensteckbrief
Herausgebende Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Dokumenttyp
Amtliche Erläuterung
Dokumentdatum
19. Mai 2026
Zuletzt abgerufen
16. August 2026
Fassung
In Government Data 1.2 geprüft
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar
Verwendung im Portal
Für diese Analysen verwendet
Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 19. Mai 2026
Gesetz zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze - Bundesfinanzministerium - Service · Wirkungsportal Parlament