Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien – §§ 43 und 44
Die GGO verlangt bereits heute die Betrachtung wesentlicher Gesetzesfolgen, beabsichtigter Wirkungen, unbeabsichtigter Nebenwirkungen, nachhaltiger Entwicklung, langfristiger Wirkungen, anderer Lösungsmöglichkeiten und möglicher späterer Erfolgskontrolle. Der WÖk-Mehrwert darf deshalb nicht als erstmalige Folgenprüfung dargestellt werden.
Die GGO verlangt bereits heute die Betrachtung wesentlicher Gesetzesfolgen, beabsichtigter Wirkungen, unbeabsichtigter Nebenwirkungen, nachhaltiger Entwicklung, langfristiger Wirkungen, anderer Lösungsmöglichkeiten und möglicher späterer Erfolgskontrolle. Der WÖk-Mehrwert darf deshalb nicht als erstmalige Folgenprüfung dargestellt werden.
Wirkungspotenzial kompakt: Der Entwurf übersetzt die Nachhaltigkeitsstrategie in 19 ressortübergreifende Missionen mit konkreteren Zielen, Maßnahmen, Meilensteinen und teilweise Wirkungskennzahlen.
Key Finding: Ohne einheitliche Kausal- und Evaluationsarchitektur kann eine zusätzliche Berichts- und Kennzahlenschicht entstehen, in der Mittelabfluss, Projektzahl oder Umsetzungsstand als Wirkung erscheinen.
Wirkungsrichtung
Überwiegend positives strukturelles Potenzial; Kausalität und Zurechnung bleiben offen
Evidenzstatus
Dokument- und Governance-Design sind durch die Beteiligungsfassung hoch belegt. Tatsächliche Outcome- oder Impact-Wirkung ist noch nicht beobachtbar; Attribution ist noch nicht reif.
Reality-Check
Ex-ante-Potenzial der Beteiligungsfassung; ein Reality Check steht bis zur Umsetzung und Beobachtung realer Zustandsänderungen aus.
Hohes positives strukturelles Potenzial – Qualität der Prüfung entscheidet
Wirkungspotenzial kompakt: Die Mission besitzt hohes positives strukturelles Wirkungspotenzial, weil Nachhaltigkeitsprüfung verpflichtend für jeden Gesetzentwurf, früher in die Rechtsetzung eingebunden und ressorteinheitlicher ausgestaltet werden soll.
Wirkungskern: Je früher relevante Neben-, Verteilungs- und Spillovereffekte sichtbar sind, desto eher kann ein Gesetzentwurf noch geändert werden.
Key Finding: Die Wirkung bleibt davon abhängig, ob die Prüfung echte Wirkmechanismen und Alternativen untersucht oder zu einer schlanken Compliance-Checkliste wird; Akzeptanz eines Vorhabens darf nicht zum Prüfziel werden.
Wirkungsrichtung
Hohes positives strukturelles Potenzial unter Qualitätsbedingungen
Evidenzstatus
Institutionelles Design: hoch und textlich belegt. Erwarteter Mechanismus: mittel bis hoch. Tatsächliche Entwurfsverbesserungen oder Outcomes: noch nicht beobachtbar; Zurechnung offen.
Reality-Check
Ex ante: Erst reale Anwendung, dokumentierte Entwurfsänderungen und spätere Outcomes erlauben einen Reality Check.