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Amtliche Regierungsquelle

Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b der Abgabenordnung) - Bundesfinanzministerium - Themen

Diese Originalquelle dokumentiert „Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b der Abgabenordnung) - Bundesfinanzministerium - Themen“ als amtliche erläuterung. Sie belegt den amtlichen Sachverhalt; eine eingetretene Wirkung oder WÖk-Richtung belegt sie nicht automatisch.

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Kurz zusammengefasst

Diese Originalquelle dokumentiert „Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b der Abgabenordnung) - Bundesfinanzministerium - Themen“ als amtliche erläuterung. Sie belegt den amtlichen Sachverhalt; eine eingetretene Wirkung oder WÖk-Richtung belegt sie nicht automatisch.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Dokumenttyp
Amtliche Erläuterung
Dokumentdatum
7. Januar 2026
Zuletzt abgerufen
16. August 2026
Fassung
In Government Data 1.2 geprüft
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

WÖk-Kurzbewertung · Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b der Abgabenordnung) - Bundesfinanzministerium - Themen

WÖk-Kurzbewertung

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Für Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a und 146b der Abgabenordnung) - Bundesfinanzministerium - Themen liegt in dieser Ansicht noch keine fachlich freigegebene, strukturierte WÖk-Kurzbewertung vor. Vorhandene Fakten- und Fachakteninhalte bleiben zugänglich; eine fehlende Kurzbewertung ist weder neutral noch ein Wirkungsurteil.

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 7. Januar 2026

Die Quelle trägt in der Faktenakte die Funktion „Amtliche Erläuterung“. Aus ihr wird keine Wirkungsrichtung abgeleitet.

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