Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Diese Originalquelle dokumentiert „Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ als umsetzungsregel. Sie belegt den amtlichen Sachverhalt; eine eingetretene Wirkung oder WÖk-Richtung belegt sie nicht automatisch.
Diese Originalquelle dokumentiert „Richtlinie für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ als umsetzungsregel. Sie belegt den amtlichen Sachverhalt; eine eingetretene Wirkung oder WÖk-Richtung belegt sie nicht automatisch.
Quellensteckbrief
Herausgebende Stelle
bundesumweltministerium.de
Dokumenttyp
Umsetzungsregel
Dokumentdatum
20. Juli 2026
Zuletzt abgerufen
16. August 2026
Fassung
In Government Data 1.2 geprüft
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar
Verwendung im Portal
Für diese Analysen verwendet
Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 20. Juli 2026