gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksachen 21/1493, 21/1940, 21/2090 -
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.
Kurzbewertung: Eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung kann Zugang, Mobilität und Personalgewinnung verbessern. Wirkung lässt sich erst nach Ausbildungsjahrgängen an Abschlüssen, Übergängen, Versorgungsqualität, Arbeitsbedingungen und möglicher Fachkraftsubstitution beurteilen.
Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.
Kurzbewertung: Eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung kann Zugang, Mobilität und Personalgewinnung verbessern. Wirkung lässt sich erst nach Ausbildungsjahrgängen an Abschlüssen, Übergängen, Versorgungsqualität, Arbeitsbedingungen und möglicher Fachkraftsubstitution beurteilen.
Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.
gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksachen 21/1493, 21/1940, 21/2090 -
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung · Wirkungsportal Parlament