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Amtliche Regierungsquelle

Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg 2026–2031

Die amtliche Regierungsseite dokumentiert Vorstellung, parteiliche Billigung, Unterzeichnung und Regierungsbeginn. Sie führt den aktuell verlinkten Vertragstext, belegt aber für sich allein weder Umsetzung noch Wirkung einzelner Zusagen.

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Kurz zusammengefasst

Die amtliche Regierungsseite dokumentiert Vorstellung, parteiliche Billigung, Unterzeichnung und Regierungsbeginn. Sie führt den aktuell verlinkten Vertragstext, belegt aber für sich allein weder Umsetzung noch Wirkung einzelner Zusagen.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Land Baden-Württemberg
Dokumenttyp
Amtliche Regierungsseite
Dokumentdatum
6. Mai 2026
Zuletzt abgerufen
21. August 2026
Fassung
Amtlich aktuell verlinkter Vertragstext; interner Entwurfsvermerk bleibt sichtbar
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Aktuelle Referenz
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Koalitionsvertrag Baden-Württemberg 2026–2031

WÖk-Kurzbewertung

Heterogenes Mandatsportfolio – keine künstliche Gesamtrichtung

Wirkungspotenzial kompakt: Im vertieft geprüften Dokumentkern besitzen Staatsmodernisierung, Wissenschaftskapazität, Innovation, Teilhabe und Medienpluralität erhebliche positive Potenziale. Gleichzeitig können Mengen-, Abbau-, Wachstums-, Sicherheits- oder Beschleunigungsziele Schutz-, Delivery-, Verteilungs- und Lock-in-Risiken erzeugen. Entscheidend sind die konkrete Ausgestaltung, reale Engpässe, Ressourcen, Rechtsgrenzen und spätere Zustandsdaten.

Wirkungskern: Der Koalitionsvertrag bündelt 15 Kapitel mit unterschiedlichen Problemen, Zielen, Instrumenten, Zuständigkeiten und Wirkpfaden. Seine Wirkung kann deshalb nur auf Ebene konkreter Zusagen, späterer Regierungshandlungen und beobachtbarer Zustandsänderungen belastbar geprüft werden.

Key Finding: Ein erfülltes Koalitionsversprechen ist weder automatisch umgesetzt noch wirkungspositiv; alle zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen stehen zudem unter einem dokumentweiten Haushaltsvorbehalt.

Wirkungsrichtung
Keine belastbare einheitliche Wirkungsrichtung
Evidenzstatus
Vertragstext, Kapitelstruktur und Instrumentdesign sind amtlich belegt. Alle 15 Kapitel sind hochmaterial geprüft; Kapitel 1 bis 3 liegen vertieft vor. Die 1.577 atomaren Zusagen sind vollständig fundstellengebunden inventarisiert. Umsetzung, Outcome und Attribution bleiben davon getrennte, künftige Prüfstufen.
Reality-Check
Ex-ante-Mandatsanalyse. Eingetretene Wirkung ist noch nicht beobachtbar; spätere Regierungshandlungen, Umsetzung und Zustandsdaten werden getrennt verknüpft.

Öffentlicher Einordnungsstand

WÖk-Einordnung vorhanden – offene Prüfpunkte bleiben sichtbar

Bewertung möglich · 4 konkrete Prüffragen offen.

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 11. Mai 2026

Die politische Originalquelle belegt Wortlaut und Lifecycle, nicht Umsetzung oder eingetretene Wirkung.

Relevante Fundstellen: Vorstellung 6. Mai 2026 · Parteitagszustimmung 9. Mai 2026 · Unterzeichnung 11. Mai 2026 · Regierungsbeginn 13. Mai 2026

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