gemäß § 96 der Geschäftsordnung
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
- Drucksachen 21/323, 21/629 -
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksachen 21/516, 21/629 -
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Amtliche Primärquelle, die in einem veröffentlichten Wirkungscheck als Sachverhalt oder Dokumentfassung nachgewiesen wird.
Kurzbewertung: Steuerliche Abschreibungs- und Entlastungsinstrumente können Investitionen vorziehen. Ohne belastbares Gegenfaktum, Zusätzlichkeitsprüfung und Wirkungskonditionen bleiben jedoch Mitnahmeeffekte, Verteilungswirkungen, fiskalische Kosten und die Förderung schädlicher Investitionen offen.
Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.