Kurzbewertung: Steuerliche Abschreibungs- und Entlastungsinstrumente können Investitionen vorziehen. Ohne belastbares Gegenfaktum, Zusätzlichkeitsprüfung und Wirkungskonditionen bleiben jedoch Mitnahmeeffekte, Verteilungswirkungen, fiskalische Kosten und die Förderung schädlicher Investitionen offen.
Einordnung: Die Fallakte wird auf Grundlage der amtlichen Unterlagen strukturiert. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.