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Amtliche Regierungsquelle

Quelle zur WÖk-Handlungsoption: Deutscher Bundestag

Diese Quelle gehört zur Fakten- oder Evidenzbasis der fachlich freigegebenen WÖk-Handlungsoption. Sie wird nicht automatisch als Wirkungs- oder Kausalitätsnachweis behandelt.

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Kurz zusammengefasst

Diese Quelle gehört zur Fakten- oder Evidenzbasis der fachlich freigegebenen WÖk-Handlungsoption. Sie wird nicht automatisch als Wirkungs- oder Kausalitätsnachweis behandelt.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Deutscher Bundestag
Dokumenttyp
Webseite, Datensatz oder Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
18. August 2026
Fassung
In Fassung 2.3-R1 der WÖk-Handlungsoption dokumentiert
Prüfrolle
Kontext
Zeitliche Einordnung
Zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aktivierung, Vermittlung und Sanktionen

WÖk-Kurzbewertung

Gegenläufige Wirkungspotenziale und Risiken

Wirkungspotenzial kompakt: Der relevante Wirkungsmaßstab ist nicht, wie schnell jemand aus dem Leistungsbezug verschwindet, sondern ob daraus stabile, passende und existenzsichernde Beschäftigung entsteht. Sanktionen und Vermittlungsdruck können Suchanstrengung erhöhen. Treffen sie vulnerable Personen oder führen in instabile Niedriglohnbeschäftigung mit schneller Rückkehr in den Bezug, wird Prozessbeschleunigung zur negativen sozialen Wirkung.

Wirkungskern: Stärkere Aktivierung und Sanktionen können Beschäftigungsaufnahme beschleunigen, können aber bei unpassendem Vermittlungsdruck Existenzsicherung, Gesundheit und nachhaltige Jobqualität verschlechtern.

Key Finding: SCHNELLER AUS DEM BEZUG IST NICHT AUTOMATISCH NACHHALTIG IN ARBEIT

Wirkungsrichtung
gegenläufige Potenziale und Risiken
Evidenzstatus
mittlere Evidenz. Mittlere Evidenz. IAB-Forschung zu Sanktionen und zum Bürgergeld-/Sanktionsmoratorium stützt, dass Sanktionsintensität Suchverhalten und Übergänge in Beschäftigung beeinflussen kann.
Reality-Check
Die wesentlichen Änderungen gelten seit 1. Juli 2026. Sechs Wochen sind zu kurz für eine belastbare Netto-Wirkungsanalyse.

Öffentlicher Einordnungsstand

WÖk-Einordnung vorhanden – offene Prüfpunkte bleiben sichtbar

Bewertung möglich · 4 konkrete Prüffragen offen.

Fachlich freigegebene WÖk-Handlungsoption: Wirkungsökonomisch ist nicht maximaler Sanktionsdruck, sondern kalibrierte Aktivierung vorzuziehen: Unterstützung und passendes Matching zuerst, verbindliche Pflichten danach und finanzielle Sanktionen nur dort, wo sie einen tatsächlich beeinflussbaren Mitwirkungsengpass adressieren.

Kontext · Entscheidung 5. März 2026

Die Quelle gehört zur fachlich freigegebenen WÖk-Handlungsoption. Ihr Aussageumfang, der damalige Wissensstand und später verfügbare Evidenz bleiben im Hindsight Guard getrennt.

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