Koalitionsvertrag Baden-Württemberg 2026–2031
WÖk-Kurzbewertung
Heterogenes Mandatsportfolio – keine künstliche Gesamtrichtung
Wirkungspotenzial kompakt: Im vertieft geprüften Dokumentkern besitzen Staatsmodernisierung, Wissenschaftskapazität, Innovation, Teilhabe und Medienpluralität erhebliche positive Potenziale. Gleichzeitig können Mengen-, Abbau-, Wachstums-, Sicherheits- oder Beschleunigungsziele Schutz-, Delivery-, Verteilungs- und Lock-in-Risiken erzeugen. Entscheidend sind die konkrete Ausgestaltung, reale Engpässe, Ressourcen, Rechtsgrenzen und spätere Zustandsdaten.
Wirkungskern: Der Koalitionsvertrag bündelt 15 Kapitel mit unterschiedlichen Problemen, Zielen, Instrumenten, Zuständigkeiten und Wirkpfaden. Seine Wirkung kann deshalb nur auf Ebene konkreter Zusagen, späterer Regierungshandlungen und beobachtbarer Zustandsänderungen belastbar geprüft werden.
Key Finding: Ein erfülltes Koalitionsversprechen ist weder automatisch umgesetzt noch wirkungspositiv; alle zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen stehen zudem unter einem dokumentweiten Haushaltsvorbehalt.
- Wirkungsrichtung
- Keine belastbare einheitliche Wirkungsrichtung
- Evidenzstatus
- Vertragstext, Kapitelstruktur und Instrumentdesign sind amtlich belegt. Alle 15 Kapitel sind hochmaterial geprüft; Kapitel 1 bis 3 liegen vertieft vor. Die 1.577 atomaren Zusagen sind vollständig fundstellengebunden inventarisiert. Umsetzung, Outcome und Attribution bleiben davon getrennte, künftige Prüfstufen.
- Reality-Check
- Ex-ante-Mandatsanalyse. Eingetretene Wirkung ist noch nicht beobachtbar; spätere Regierungshandlungen, Umsetzung und Zustandsdaten werden getrennt verknüpft.
Öffentlicher Einordnungsstand
WÖk-Einordnung vorhanden – offene Prüfpunkte bleiben sichtbar
Bewertung möglich · 4 konkrete Prüffragen offen.
Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 11. Mai 2026
Die politische Originalquelle belegt Wortlaut und Lifecycle, nicht Umsetzung oder eingetretene Wirkung.
Relevante Fundstellen: gesamtes Dokument · interner Entwurfsvermerk am Dokumentanfang · S. 16: Nachhaltigkeitscheck und Evaluationspflichten · S. 144–145: Wirkungsziele und Outcome-Monitoring · S. 161–162: Haushaltsvorbehalt · Kapitel 1 bis 15