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Amtliche Regierungsquelle

Amtliche Faktenquelle: bundesregierung.de

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Kurz zusammengefasst

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Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
bundesregierung.de
Dokumenttyp
Webseite, Datensatz oder Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
17. August 2026
Fassung
In Analyseversion 2.0-W2 dokumentiert
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

WÖk-Kurzbewertung · Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Wegfall der verpflichtenden anwaltlichen Bestellung bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam

WÖk-Kurzbewertung

Überwiegend negatives Wirkungspotenzial

Wirkungspotenzial kompakt: Abschiebungshaft ist kein gewöhnliches Verwaltungsverfahren, sondern ein schwerer Eingriff in die Freiheit der Person. Der administrative Nutzen weniger verpflichtender Bestellungen ist deshalb gegen die Qualität gerichtlicher Kontrolle zu prüfen. Relevant sind Vertretungsquote, aufgehobene Haftentscheidungen, Haftdauer und tatsächlicher Zugang zu Beratung - nicht nur eingesparte Verfahrensschritte.

Wirkungskern: Der Wegfall verpflichtender anwaltlicher Bestellung kann Verfahrenskosten und organisatorischen Aufwand reduzieren, schwächt aber bei einem Freiheitsentzug den effektiven Rechtsschutz jener Betroffenen, die ohne institutionell gesicherten Beistand keine Vertretung erhalten.

Key Finding: BEI FREIHEITSENTZUG WIEGT EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ SCHWERER ALS REINE VERFAHRENSENTLASTUNG

Wirkungsrichtung
negatives Wirkungspotenzial
Evidenzstatus
mittlere Evidenz. Geringe Evidenz - die Anhörung liefert Praxiserfahrung, aber keinen belastbaren kausalen Nettoeffekt.
Reality-Check
Vergleich der Vertretungs-, Rechtsmittel-, Aufhebungs- und Haftdauerdaten vor und nach Reform, kontrolliert für Herkunft, Haftgrund, Gericht und Rückführungsbedingungen. Rückführungsquote allein ist kein ausreichender Erfolgsindikator. Quellen Bundestag, Gesetz/Beschluss: Bundestag, Anhörung: ---

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 17. August 2026

Die Quelle dokumentiert den amtlichen Gegenstand, seinen Stand oder eine veröffentlichte Entscheidung. Sie ist für sich allein kein Wirkungsnachweis.

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