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Wissenschaftliche Primärquelle

Versorgungssicherheitsmonitoring Strom 2025

Die Bundesnetzagentur fasst ihr Monitoring bis 2035 zusammen. Es untersucht ein Zielszenario und ein Szenario mit verzögerter Energiewende und beschreibt den Bedarf an steuerbarer Kapazität, Flexibilität, Speichern und Netzausbau. Die Ergebnisse sind szenarioabhängig und keine Prognose einer bereits eingetretenen Wirkung.

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Kurz zusammengefasst

Die Bundesnetzagentur fasst ihr Monitoring bis 2035 zusammen. Es untersucht ein Zielszenario und ein Szenario mit verzögerter Energiewende und beschreibt den Bedarf an steuerbarer Kapazität, Flexibilität, Speichern und Netzausbau. Die Ergebnisse sind szenarioabhängig und keine Prognose einer bereits eingetretenen Wirkung.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Bundesnetzagentur
Dokumenttyp
Webseite, Datensatz oder Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
17. August 2026
Fassung
In Analyseversion 2.0-W1 dokumentiert
Prüfrolle
Damals verfügbare Evidenz
Zeitliche Einordnung
Zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Damals verfügbare Evidenz · Entscheidung 17. August 2026

EEG-Novelle und Netzanschlusspaket 2026

Kurzbewertung: Das Paket hat überwiegend positives Wirkungspotenzial, wenn es Netzanschlüsse wirklich beschleunigt und Engpässe effizient steuert, ohne den erneuerbaren Nettozubau abzuwürgen.

Einordnung: gegenläufige Potenziale und Risiken · Evidenz: mittlere Evidenz

Die Quelle wird zur fachlichen Herleitung eines möglichen Wirkmechanismus herangezogen. Sie ersetzt weder die amtliche Faktenquelle noch eine spätere Kausalprüfung.

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Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 17. August 2026

Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz 2026

Kurzbewertung: Versorgungssicherheit ist ein klares positives Potenzial; ob der Kapazitätsmarkt netto systemisch gut wirkt, hängt aber entscheidend von Menge, Technologiemix und Offenheit für Speicher und Nachfrageflexibilität ab.

Einordnung: gegenläufige Potenziale und Risiken · Evidenz: mittlere Evidenz

Die Quelle dokumentiert den amtlichen Gegenstand, seinen Stand oder eine veröffentlichte Entscheidung. Sie ist für sich allein kein Wirkungsnachweis.

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