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Amtliche Regierungsquelle

Amtliche Faktenquelle: Bundesministerium für Gesundheit

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Kurz zusammengefasst

Noch keine fachlich geprüfte Inhaltszusammenfassung veröffentlicht. Der Quellensteckbrief dokumentiert bis dahin ausschließlich Herkunft, Fassung und Verwendung.

Quellensteckbrief

Herausgebende Stelle
Bundesministerium für Gesundheit
Dokumenttyp
Webseite, Datensatz oder Dokument
Dokumentdatum
nicht angegeben
Zuletzt abgerufen
17. August 2026
Fassung
In Analyseversion 2.0-W4 dokumentiert
Prüfrolle
Parlamentarischer Sachverhalt
Zeitliche Einordnung
Zum Entscheidungszeitpunkt verfügbar
Quellenfingerabdruck
Für diese Veröffentlichung nicht verfügbar

WÖk-Kurzbewertung · Verwendung im Portal

Für diese Analysen verwendet

Medizinregistergesetz

WÖk-Kurzbewertung

Überwiegend positives Wirkungspotenzial mit separat sichtbaren Risiken

Wirkungspotenzial kompakt: Registerdaten werden erst dann Wirkleistung, wenn bessere Evidenz tatsächlich Leitlinien, Prävention oder Versorgung verändert. Mehr Datenmenge allein genügt nicht. Vollständigkeit, Repräsentativität und korrekte Verknüpfung sind ebenso wichtig wie Datenschutz und Zugriffskontrolle, weil fehlerhafte Registerevidenz sonst sogar systematisch falsche Versorgungsentscheidungen verstärken kann.

Wirkungskern: Standardisierte und verknüpfbare Medizinregister können Versorgungsforschung und Patientensicherheit verbessern, erhöhen aber zugleich die Folgen von Re-Identifikation, Linkage-Fehlern, Zweckausweitung und Cybervorfällen.

Key Finding: MEHR GESUNDHEITSDATEN SIND NUR DANN BESSER, WENN SIE QUALITAETSVOLL UND SICHER NUTZBAR SIND

Wirkungsrichtung
positives Wirkungspotenzial
Evidenzstatus
hohe Evidenz. HOCH für den Nutzen qualitativ guter Register als Evidenzinfrastruktur, MITTEL für die konkrete Systemwirkung des Gesetzes, OFFEN für spätere Gesundheitsoutcomes.
Reality-Check
Zahl qualifizierter Register und Qualitätsaudit-Ergebnisse Datenvollständigkeit, Missingness, Repräsentativität Linkage-Fehler und Dubletten Zeit von Antrag bis Datennutzung Sicherheits- und Datenschutzvorfälle Opt-out/Widerspruchs- oder Korrekturfälle, soweit vorgesehen publizierte Analysen alleine nicht als Wirkung werten dokumentierte Änderungen von Leitlinien, Versorgungspfaden oder Sicherheitsmaßnahmen aufgrund Registerevidenz Patientenergebnisse in den tatsächlich beeinflussten Versorgungsfeldern

Parlamentarischer Sachverhalt · Entscheidung 17. August 2026

Die Quelle dokumentiert den amtlichen Gegenstand, seinen Stand oder eine veröffentlichte Entscheidung. Sie ist für sich allein kein Wirkungsnachweis.

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