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Vor der Entscheidung geprüft

GAP-Verwaltungs- und Kontrollsystem

Amtlicher Titel: Gesetz zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs

Ein vereinfachtes GAP-Verwaltungs- und Kontrollsystem kann Doppelprüfungen und Fehlerkosten reduzieren. Entlastung ist nur positiv, wenn Umwelt-, Klima-, Tierwohl- und Lebensmittelschutz gleich wirksam bleiben und Zertifikate, Ausnahmen und Kontrollen verlässlich sind. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Ein vereinfachtes GAP-Verwaltungs- und Kontrollsystem kann Doppelprüfungen und Fehlerkosten reduzieren. Entlastung ist nur positiv, wenn Umwelt-, Klima-, Tierwohl- und Lebensmittelschutz gleich wirksam bleiben und Zertifikate, Ausnahmen und Kontrollen verlässlich sind. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Doppelte Prüfungen können entfallen und Verwaltung/Betriebe entlastet werden, wenn Zertifizierung dieselben Schutzanforderungen verlässlich abdeckt.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 16gemischte Richtung

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 13gemischte Richtung

Klimaschutz

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 2gemischte Richtung

Kein Hunger

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+gemischte Richtung

Institutionelles Vertrauen

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Rechtsstaatlichkeit

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

GG Art. 20gemischte Richtung

Demokratischer und sozialer Rechtsstaat

Staatsstrukturprinzip · Art. 20 GG

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

GG Art. 20agemischte Richtung

Natürliche Lebensgrundlagen

Schutzauftrag · Art. 20a GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

AEUV Art. 13gemischte Richtung

Tiere als fühlende Wesen

EU-Primärrecht · Art. 13 AEUV

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

GG Art. 20agemischte Richtung

Tierschutz und Tierwohl

Schutzauftrag · Art. 20a GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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