Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
5 Wirkpfade berühren
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
Amtlicher Titel: Gesetz zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs
Ein vereinfachtes GAP-Verwaltungs- und Kontrollsystem kann Doppelprüfungen und Fehlerkosten reduzieren. Entlastung ist nur positiv, wenn Umwelt-, Klima-, Tierwohl- und Lebensmittelschutz gleich wirksam bleiben und Zertifikate, Ausnahmen und Kontrollen verlässlich sind. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
60 Sekunden
Wirkungsakte60 Sekunden zuerst, Details gezielt öffnen.
Referenzrahmen
Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.
Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge
Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030
5 Wirkpfade berühren
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
2 Wirkpfade berühren
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
1 Wirkpfad berührt
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen
5 Wirkpfade berühren
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
2 Wirkpfade berühren
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext
Staatsstrukturprinzip · Art. 20 GG
4 Wirkpfade berühren
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
Schutzauftrag · Art. 20a GG
1 Wirkpfad berührt
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
EU-Primärrecht · Art. 13 AEUV
1 Wirkpfad berührt
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
Schutzauftrag · Art. 20a GG
1 Wirkpfad berührt
Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung
Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.