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Steuerliches Investitionssofortprogramm

Amtlicher Titel: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Steuerliche Abschreibungs- und Entlastungsinstrumente können Investitionen vorziehen. Ohne belastbares Gegenfaktum, Zusätzlichkeitsprüfung und Wirkungskonditionen bleiben jedoch Mitnahmeeffekte, Verteilungswirkungen, fiskalische Kosten und die Förderung schädlicher Investitionen offen. Die Akte verweist auf 4 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Steuerliche Abschreibungs- und Entlastungsinstrumente können Investitionen vorziehen. Ohne belastbares Gegenfaktum, Zusätzlichkeitsprüfung und Wirkungskonditionen bleiben jedoch Mitnahmeeffekte, Verteilungswirkungen, fiskalische Kosten und die Förderung schädlicher Investitionen offen. Die Akte verweist auf 4 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Degressive Abschreibung kann Liquidität und Barwert von Investitionen verbessern und Investitionen vorziehen.
Stand der WÖk-Analyse
Evidenzprüfung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 8gemischte Richtung

Menschenwürdige Arbeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 9gemischte Richtung

Industrie, Innovation und Infrastruktur

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 10gemischte Richtung

Weniger Ungleichheiten

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+positives Potenzial

Rechtsstaatlichkeit

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+negatives Risiko

Institutionelles Vertrauen

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

GG Art. 109 Abs. 2gemischte Richtung

Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Staatsziel · Art. 109 Abs. 2 GG

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Grundrechtenegatives Risiko

Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Rechtsschutz

Grundrecht

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

AEUV Art. 13gemischte Richtung

Tiere als fühlende Wesen

EU-Primärrecht · Art. 13 AEUV

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

GG Art. 20agemischte Richtung

Tierschutz und Tierwohl

Schutzauftrag · Art. 20a GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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