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Vor der Entscheidung geprüft

Reform des Fahrlehrerrechts

Amtlicher Titel: Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze

Digitalere und flexiblere Fahrausbildung kann Kosten senken, Zugang verbessern und Berufsmobilität erhöhen. Entscheidend sind Lern- und Verkehrssicherheit, transparente Gesamtpreise, Qualität digitaler Angebote und eine Evaluation realer Prüfungsergebnisse. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Digitalere und flexiblere Fahrausbildung kann Kosten senken, Zugang verbessern und Berufsmobilität erhöhen. Entscheidend sind Lern- und Verkehrssicherheit, transparente Gesamtpreise, Qualität digitaler Angebote und eine Evaluation realer Prüfungsergebnisse. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Fahrschulen können Sachkosten und räumliche Fixkosten reduzieren; Lernangebote werden flexibler und regional zugänglicher.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 4gemischte Richtung

Hochwertige Bildung

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 10gemischte Richtung

Weniger Ungleichheiten

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 16gemischte Richtung

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

6 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 9gemischte Richtung

Industrie, Innovation und Infrastruktur

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 8positives Potenzial

Menschenwürdige Arbeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 11gemischte Richtung

Nachhaltige Städte und Gemeinden

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 17gemischte Richtung

Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+gemischte Richtung

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Diskursfähigkeit

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Medienqualität

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Digitale Selbstbestimmung

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Institutionelles Vertrauen

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

GG Art. 23positives Potenzial

Europäische Einigung

Staatsziel · Art. 23 Abs. 1 GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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