Parlamentarischer Sachverhalt
Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
Kurzbewertung: Eine eng begrenzte Behandlung außerhalb eines Krankenhauses kann in einzelnen Fällen schwere Transport- oder Klinikschäden vermeiden. Wegen des Grundrechtseingriffs dürfen Patientenwille, Alternativenprüfung, richterliche Kontrolle und Zwangsvermeidung nicht durch einen medizinischen Nutzen aufgerechnet werden.
Einordnung: Die eng begrenzte Ausnahme vom Krankenhausgebot kann gesundheitliche Belastungen durch Transport und Klinikumgebung vermeiden, ohne das Ultima-Ratio-Prinzip aufzugeben. Wegen des schweren Eingriffs in Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit sind Definition, unabhängige Prüfung, Alternativen, Nachsorge und engmaschige Evaluation entscheidend. · Evidenz: Die Akte ist in der ausgewiesenen Reifestufe öffentlich nutzbar. Sie ist kein Endscore und keine abgeschlossene kausale Netto-Wirkungsbewertung.
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