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Vor der Entscheidung geprüft

Handel mit Gegenständen von NS-Opfern

Amtlicher Titel: Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus

Der Handel mit Gegenständen von NS-Opfern berührt Würde, Erinnerung, Eigentum und Restitution. Wirkungsrobuster als reine Marktunterdrückung ist eine Kombination aus klaren Verboten gegen entwürdigende Kommerzialisierung und geregelten Wegen für Provenienzklärung, Restitution, Sicherung und öffentliche Zugänglichkeit. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Der Handel mit Gegenständen von NS-Opfern berührt Würde, Erinnerung, Eigentum und Restitution. Wirkungsrobuster als reine Marktunterdrückung ist eine Kombination aus klaren Verboten gegen entwürdigende Kommerzialisierung und geregelten Wegen für Provenienzklärung, Restitution, Sicherung und öffentliche Zugänglichkeit. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Der Marktanreiz zur sensationsorientierten Kommerzialisierung kann reduziert und die Würde der verfolgten Personen geschützt werden.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 8gemischte Richtung

Menschenwürdige Arbeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 16gemischte Richtung

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+gemischte Richtung

Rechtsstaatlichkeit

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

GG Art. 109 Abs. 2gemischte Richtung

Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Staatsziel · Art. 109 Abs. 2 GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Grundrechtenegatives Risiko

Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Rechtsschutz

Grundrecht

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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