Gesetz zur Einschränkung des Handels mit Gegenständen von Opfern aus der Zeit des Nationalsozialismus
Deutscher Bundestag – DIP · abgerufen 14.08.2026
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Der Handel mit Gegenständen von NS-Opfern berührt Würde, Erinnerung, Eigentum und Restitution. Wirkungsrobuster als reine Marktunterdrückung ist eine Kombination aus klaren Verboten gegen entwürdigende Kommerzialisierung und geregelten Wegen für Provenienzklärung, Restitution, Sicherung und öffentliche Zugänglichkeit. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
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