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Aussetzung des Familiennachzugs

Amtlicher Titel: Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten

Die Aussetzung des Familiennachzugs kann kurzfristig einzelne Verwaltungs- und Aufnahmekapazitäten entlasten. Dem stehen Risiken längerer Familientrennung, psychosozialer Belastung und erschwerter Integration gegenüber; bisherige Vollzugszahlen erlauben keine kausale Netto-Wirkungsaussage. Die Akte verweist auf 4 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Die Aussetzung des Familiennachzugs kann kurzfristig einzelne Verwaltungs- und Aufnahmekapazitäten entlasten. Dem stehen Risiken längerer Familientrennung, psychosozialer Belastung und erschwerter Integration gegenüber; bisherige Vollzugszahlen erlauben keine kausale Netto-Wirkungsaussage. Die Akte verweist auf 4 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Die Aussetzung kann die Zahl der über diesen Nachzugskanal kurzfristig Einreisenden reduzieren und damit bestimmte administrative, Wohnungs- oder Integrationskapazitäten weniger beanspruchen.
Stand der WÖk-Analyse
Evidenzprüfung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 10gemischte Richtung

Weniger Ungleichheiten

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 11positives Potenzial

Nachhaltige Städte und Gemeinden

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 16gemischte Richtung

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 3negatives Risiko

Gesundheit und Wohlergehen

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+gemischte Richtung

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Rechtsstaatlichkeit

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Institutionelles Vertrauen

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Digitale Selbstbestimmung

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

Grundrechtegemischte Richtung

Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Rechtsschutz

Grundrecht

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

GG Art. 20gemischte Richtung

Demokratischer und sozialer Rechtsstaat

Staatsstrukturprinzip · Art. 20 GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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