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Widerspruchsregelung bei Organspenden

Amtlicher Titel: Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung

Eine Widerspruchsregelung kann den Kreis potenzieller Organspender vergrößern, erzeugt aber nicht automatisch mehr realisierte Spenden. Selbstbestimmung, verlässliche Registrierung, umfassende Information und ausreichende Klinik- und Koordinationskapazitäten sind die entscheidenden Schutz- und Wirkungsvoraussetzungen. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

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Worum geht es?

Kurz erklärt
Eine Widerspruchsregelung kann den Kreis potenzieller Organspender vergrößern, erzeugt aber nicht automatisch mehr realisierte Spenden. Selbstbestimmung, verlässliche Registrierung, umfassende Information und ausreichende Klinik- und Koordinationskapazitäten sind die entscheidenden Schutz- und Wirkungsvoraussetzungen. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Mehr verstorbene Personen können als potenzielle Spender berücksichtigt werden, wenn kein Widerspruch vorliegt.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 3gemischte Richtung

Gesundheit und Wohlergehen

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

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