Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
Deutscher Bundestag – DIP · abgerufen 14.08.2026
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Eine Widerspruchsregelung kann den Kreis potenzieller Organspender vergrößern, erzeugt aber nicht automatisch mehr realisierte Spenden. Selbstbestimmung, verlässliche Registrierung, umfassende Information und ausreichende Klinik- und Koordinationskapazitäten sind die entscheidenden Schutz- und Wirkungsvoraussetzungen. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
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Fassung und Änderung
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