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Vor der Entscheidung geprüft

Bundeshaushalt 2027

Amtlicher Titel: Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)

Der Bundeshaushalt 2027 verteilt Ressourcen und bindet künftige Handlungsspielräume; das sind Inputs, noch keine Wirkung. Wirkung entsteht nur bei zusätzlicher, umsetzbarer Finanzierung mit messbaren Zustandszielen, Lebenszyklus- und Verteilungsprüfung sowie verbindlicher Rückkopplung. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Der Bundeshaushalt 2027 verteilt Ressourcen und bindet künftige Handlungsspielräume; das sind Inputs, noch keine Wirkung. Wirkung entsteht nur bei zusätzlicher, umsetzbarer Finanzierung mit messbaren Zustandszielen, Lebenszyklus- und Verteilungsprüfung sowie verbindlicher Rückkopplung. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Die Verteilung von 555,435744 Mrd. Euro kann Daseinsvorsorge, Transformation, Sicherheit und staatliche Handlungsfähigkeit stärken, sofern Titel auf überprüfbare Zustandsziele, klare Verantwortlichkeiten und realistische Umsetzungskapazitäten ausgerichtet werden.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 16gemischte Richtung

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

6 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 3gemischte Richtung

Gesundheit und Wohlergehen

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 10gemischte Richtung

Weniger Ungleichheiten

3 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 11gemischte Richtung

Nachhaltige Städte und Gemeinden

3 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 9gemischte Richtung

Industrie, Innovation und Infrastruktur

7 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 13gemischte Richtung

Klimaschutz

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 4gemischte Richtung

Hochwertige Bildung

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 7gemischte Richtung

Bezahlbare und saubere Energie

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 12gemischte Richtung

Nachhaltiger Konsum und Produktion

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 8gemischte Richtung

Menschenwürdige Arbeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 17gemischte Richtung

Partnerschaften zur Erreichung der Ziele

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+gemischte Richtung

Institutionelles Vertrauen

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Rechtsstaatlichkeit

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Digitale Selbstbestimmung

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Diskursfähigkeit

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

GG Art. 20gemischte Richtung

Demokratischer und sozialer Rechtsstaat

Staatsstrukturprinzip · Art. 20 GG

12 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

GG Art. 109 Abs. 2gemischte Richtung

Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Staatsziel · Art. 109 Abs. 2 GG

12 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

GG Art. 20agemischte Richtung

Natürliche Lebensgrundlagen

Schutzauftrag · Art. 20a GG

3 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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