Unabhängiges Portal des Instituts für WirkungsökonomieParteiunabhängigMethodik offenQuellen prüfbar
Lesemodus

WirkungschecksParlamentsradarhohe Prüfrelevanz

Bundeshaushalt 2027Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)

Wirkungsrichtung
Keine robuste Einheitsrichtung; Wirkpfade müssen getrennt bewertet werden.
Evidenz
Nicht eingestuft
Reifegrad
Ex anteEx ante → In Umsetzung → Beobachtet → Zugerechnet

Key Finding · Auszug

Die Wirkungsbewertung erfolgt auf Ebene materieller Programme, Titelgruppen und Wirkpfade - nicht als Gesamtscore des Haushalts.

Vollständigen Befund lesen

Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)

Der Bundeshaushalt 2027 verteilt Ressourcen und bindet künftige Handlungsspielräume; das sind Inputs, noch keine Wirkung. Wirkung entsteht nur bei zusätzlicher, umsetzbarer Finanzierung mit messbaren Zustandszielen, Lebenszyklus- und Verteilungsprüfung sowie verbindlicher Rückkopplung.

Der Haushalt 2027 besitzt ein sehr großes Wirkungspotenzial, weil er Ressourcen, Kreditspielräume, Verpflichtungsermächtigungen und Sondervermögen über nahezu alle staatlichen Wirkungsfelder verteilt. Die amtliche Fassung erlaubt jedoch noch keine Aussage darüber, ob die Mittel zusätzliche, positive Netto-Wirkung erzeugen, vorhandene Ausgaben ersetzen, Lock-ins verstärken oder durch Umsetzungsengpässe ungenutzt bleiben.

Wirkpfad – wo das Wissen endet

  1. Entscheidung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  2. Umsetzung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  3. Zustandsveränderung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  4. Zurechnung

    Separater Belegstand offen

    Offen

Offen heißt hier: kein separat freigegebener Beleg für dieses Kettenglied in der Anzeige. Die vollständige Fallprüfung steht darunter.

Referenzrahmen

● Zugeordnet · — Nicht zugeordnet. Zielbezug ist kein Wirkungsnachweis.

← Alle Wirkungschecks