Wirkungsbereich
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Amtlicher Titel: Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes
Schnellere Zulassungs- und Planungsverfahren können erneuerbare Anlagen früher in Betrieb bringen. Eine kürzere Verfahrensdauer ist aber noch keine Klima- oder Versorgungswirkung; entscheidend sind reale Inbetriebnahme, Netzanschluss sowie wirksamer Natur-, Wasser- und Beteiligungsschutz. Die Akte verweist auf 3 amtliche Quellen.
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Wirkungsakte · Vertiefung
Das Wirkprofil trennt berührte Zustände und Schutzgüter. Es ist weder eine Gesamtnote noch ein Nachweis bereits eingetretener Wirkung.
Das Wirkprofil zeigt berührte Zustände und Schutzgüter. Es ist weder eine Gesamtnote noch ein Nachweis bereits eingetretener Wirkung.
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