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Demokratische Willensbildung in Parteien

Amtlicher Titel: Gesetz zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien (DemWiG)

Parteitage und friedlicher Protest sind beide demokratische Schutzgüter. Eine robuste Regelung braucht neutrale, risikobasierte Schutzstandards, klare Kostenzuständigkeit, transparente Gefährdungsbewertung und darf weder parteipolitisch selektiv noch protestfeindlich wirken. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Parteitage und friedlicher Protest sind beide demokratische Schutzgüter. Eine robuste Regelung braucht neutrale, risikobasierte Schutzstandards, klare Kostenzuständigkeit, transparente Gefährdungsbewertung und darf weder parteipolitisch selektiv noch protestfeindlich wirken. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien (DemWiG)
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Behörden können Zuständigkeiten, Gefährdungsbewertungen und Schutzmaßnahmen verbindlicher koordinieren; Parteitage werden zuverlässiger durchführbar.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Wirkungsakte · Vertiefung

Rechenweg, Schutzgates und Rückkopplung

Wo eine Rechnung möglich ist, zeigt die Akte Formel- und Datenanforderung. Fehlende Werte bleiben als Datenlücke sichtbar; Schutzgates werden nicht weggerechnet.

Berechnungsansätze und Datengrundlage

Wo eine Rechnung möglich ist, zeigt die Akte die Formel- und Datenanforderung. Fehlende Werte werden nicht geschätzt, sondern als Datenlücke ausgewiesen.

C1Funktions- und FreiheitsnettwirkungDatenlücke

Zusätzliche Durchführungssicherheit und vermiedene Parteikosten gegen Eingriffe in Protestfreiheit, Polizeibelastung, Fehlverfahren und Entschädigungskosten bewerten.

Benötigte Eingaben

  • Baseline Veranstaltungen
  • Störungen
  • Schutzmaßnahmen
  • Kosten
  • Entschädigungen
  • Strafverfahren
  • Protestauflagen
  • Beschwerden
  • Gegenfaktum

Bereits vorhanden

Keine weiteren Angaben dokumentiert.

Noch erforderlich

  • Baseline Veranstaltungen
  • Störungen
  • Schutzmaßnahmen
  • Kosten
  • Entschädigungen
  • Strafverfahren
  • Protestauflagen
  • Beschwerden
  • Gegenfaktum

Risiken

  • R1: Kriminalisierung friedlicher Protestformen. (wird noch geprüft)
  • R2: Parteiungleiche Schutz- oder Entschädigungspraxis. (wird noch geprüft)
  • R3: Moral Hazard und Kostenexpansion. (wird noch geprüft)
  • R4: Defensivverwaltung durch Beweisvermutung. (wird noch geprüft)
  • R5: Doppelregelung ohne zusätzlichen Schutz. (wird noch geprüft)

Schutzgates

  • Meinungs- und Versammlungsfreiheit. – Eine schwere negative Wirkung in diesem Feld darf nicht durch Vorteile in anderen Feldern kompensiert werden. (muss vor der Einordnung geprüft werden)
  • Gleichbehandlung politischer Parteien. – Eine schwere negative Wirkung in diesem Feld darf nicht durch Vorteile in anderen Feldern kompensiert werden. (muss vor der Einordnung geprüft werden)
  • Funktionsfähigkeit innerparteilicher Demokratie. – Eine schwere negative Wirkung in diesem Feld darf nicht durch Vorteile in anderen Feldern kompensiert werden. (muss vor der Einordnung geprüft werden)
  • Bestimmtheit, Schuldprinzip und Strafrechtsultima-ratio. – Eine schwere negative Wirkung in diesem Feld darf nicht durch Vorteile in anderen Feldern kompensiert werden. (muss vor der Einordnung geprüft werden)

Vergleichsfragen

  • Wie wirksam wären verbindliche Koordinations- und Einsatzstandards ohne neuen Straftatbestand? (erforderlich, aber noch nicht belegt)
  • Welche Wirkung hätten bestehende Nötigungs-, Landfriedensbruch- und Versammlungsnormen bei konsequentem Vollzug? (erforderlich, aber noch nicht belegt)
  • Wie würde ein neutraler staatlicher Veranstaltungs-/Sicherungsfonds statt schuldbezogener Entschädigung wirken? (erforderlich, aber noch nicht belegt)

Rückkopplung und spätere Prüfung

Die historische Rückkopplung zeigt einen institutionellen Schutzbedarf und konkrete Konflikte. Sie muss jedoch instrumentenscharf gelesen werden: Koordinationsversagen spricht zunächst für bessere Planung und Verantwortlichkeit, nicht automatisch für Strafverschärfung; entstandene Mehrkosten sprechen nicht automatisch für eine weitreichende Beweisvermutung.

Vollzug beobachten

Die Vollzugsbeobachtung wird nach Veröffentlichung der Umsetzung konkretisiert.

Zustandsänderungen beobachten

Die späteren Zustandsindikatoren werden mit dem Wirkpfad verknüpft.

Zurechnung prüfen

Eine starke Zurechnung setzt eine begründete Vergleichsfrage voraus.

Rückkopplung: fehlende Daten

  • Bundesweite Fall- und Parteidaten zu verhinderten oder erheblich beeinträchtigten Willensbildungsakten.
  • Dokumentierte Ursachen: Behördenkoordination, Veranstaltungsplanung, Gewalt, Blockade, Infrastruktur.
  • Anwendung und Grenzen bestehender Straftatbestände.
  • Zusatzkosten und Ersatzmechanismen.
  • Auswirkungen auf friedlichen Protest und Polizeieinsatz.

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