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Vor der Entscheidung geprüft

Demokratische Willensbildung in Parteien

Amtlicher Titel: Gesetz zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien (DemWiG)

Parteitage und friedlicher Protest sind beide demokratische Schutzgüter. Eine robuste Regelung braucht neutrale, risikobasierte Schutzstandards, klare Kostenzuständigkeit, transparente Gefährdungsbewertung und darf weder parteipolitisch selektiv noch protestfeindlich wirken. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Parteitage und friedlicher Protest sind beide demokratische Schutzgüter. Eine robuste Regelung braucht neutrale, risikobasierte Schutzstandards, klare Kostenzuständigkeit, transparente Gefährdungsbewertung und darf weder parteipolitisch selektiv noch protestfeindlich wirken. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Sicherung der demokratischen Willensbildung in politischen Parteien (DemWiG)
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Behörden können Zuständigkeiten, Gefährdungsbewertungen und Schutzmaßnahmen verbindlicher koordinieren; Parteitage werden zuverlässiger durchführbar.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 16gemischte Richtung

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 4gemischte Richtung

Hochwertige Bildung

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 14gemischte Richtung

Leben unter Wasser

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+gemischte Richtung

Demokratie

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Institutionelles Vertrauen

3 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Diskursfähigkeit

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Medienqualität

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

GG Art. 20gemischte Richtung

Demokratischer und sozialer Rechtsstaat

Staatsstrukturprinzip · Art. 20 GG

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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