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Digitale Identität und EUDI-Wallet

Amtlicher Titel: Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)

Die EUDI-Wallet kann Nachweise vereinfachen und selektive Datenfreigabe ermöglichen. Positive Wirkung setzt freiwillige und barrierefreie Nutzung, eine gleichwertige nichtdigitale Alternative, Datensparsamkeit, Interoperabilität, Cybersicherheit und wirksame Haftung voraus. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Die EUDI-Wallet kann Nachweise vereinfachen und selektive Datenfreigabe ermöglichen. Positive Wirkung setzt freiwillige und barrierefreie Nutzung, eine gleichwertige nichtdigitale Alternative, Datensparsamkeit, Interoperabilität, Cybersicherheit und wirksame Haftung voraus. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz - DIdG)
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Bürgerinnen und Bürger können Identitäts- und Attributsnachweise sicherer und mit weniger Medienbrüchen nutzen.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Wirkungsakte · Vertiefung

Wirkpfade und Stellschrauben

Jeder Wirkpfad beschreibt eine begründete Annahme darüber, wie aus einer Entscheidung eine Veränderung entstehen könnte. Er ist kein Kausalitätsbeweis.

Alle Wirkpfade

Ein Wirkpfad beschreibt eine begründete Annahme darüber, wie aus einer Entscheidung eine Veränderung entstehen könnte. Er ist kein Nachweis, dass diese Veränderung eintritt.

P1Bereitstellung einer freiwilligen EUDI-WalletAMBIVALENT

Wirkannahme: Bürgerinnen und Bürger können Identitäts- und Attributsnachweise sicherer und mit weniger Medienbrüchen nutzen.

Betroffen

  • Mensch
  • Demokratie
  • Bürgerinnen und Bürger
  • Unternehmen
  • Verwaltungen
  • grenzüberschreitend mobile Personen

Voraussetzungen

  • Freiwilligkeit ohne Benachteiligung
  • hohe Nutzbarkeit
  • breite Akzeptanz
  • verlässliche Aussteller und Dienste

Risiken und Nebenwirkungen

  • faktischer Nutzungszwang
  • digitale Exklusion
  • geringe Akzeptanz
  • Lock-in

Evidenzgrenze: Die amtliche Vorlage dokumentiert Regelungsabsicht und Mechanismus, nicht die spätere Zustandsänderung oder Kausalwirkung.

Stellschraube: Recht auf gleichwertige analoge/alternative Zugänge, Barrierefreiheit, offene Standards und messbare Nichtdiskriminierung festschreiben.

P2Datenschutz-, Sicherheits- und VertrauensarchitekturAMBIVALENT

Wirkannahme: Selektive Offenlegung und zertifizierte Komponenten können Datensouveränität und Transaktionssicherheit erhöhen.

Betroffen

  • Mensch
  • Demokratie
  • Wallet-Nutzende
  • Attributaussteller
  • vertrauende Beteiligte
  • Aufsichts- und Sicherheitsbehörden

Voraussetzungen

  • Datensparsamkeit
  • Quelloffenheit bzw. auditierbare Komponenten
  • starke Kryptografie
  • dezentrale und zweckgebundene Nachweise
  • wirksame Aufsicht

Risiken und Nebenwirkungen

  • Korrelation von Nutzungen
  • Identitätsdiebstahl
  • zentrale Ausfallpunkte
  • Missbrauch durch vertrauende Beteiligte
  • Cyberangriffe

Evidenzgrenze: Die amtliche Vorlage dokumentiert Regelungsabsicht und Mechanismus, nicht die spätere Zustandsänderung oder Kausalwirkung.

Stellschraube: Verbot unnötiger Identifikatoren und Tracking, unabhängige Sicherheitsprüfungen, Incident-Transparenz, Datenminimierung und Widerrufskonzepte verbindlich machen.

P3Einbindung privater und öffentlicher DiensteAMBIVALENT

Wirkannahme: Interoperable Nachweise können Verwaltungs- und Unternehmensprozesse vereinfachen.

Betroffen

  • Mensch
  • Demokratie
  • Planet
  • Verwaltung
  • Unternehmen
  • Beschäftigte
  • Nutzende

Voraussetzungen

  • Prozessneugestaltung
  • standardisierte Schnittstellen
  • klare Haftung
  • nur notwendige Attribute

Risiken und Nebenwirkungen

  • Digitalisierung ineffizienter Prozesse
  • Kostenverlagerung
  • übermäßige Datenabfrage
  • Marktkonzentration

Evidenzgrenze: Die amtliche Vorlage dokumentiert Regelungsabsicht und Mechanismus, nicht die spätere Zustandsänderung oder Kausalwirkung.

Stellschraube: Use-Cases nach tatsächlicher Nutzerwirkung priorisieren; Zulassung vertrauender Beteiligter, Attributminimierung und Haftung evaluierbar regeln.

P4Experimentier- und EvaluationsklauselnPOSITIVE_POTENTIAL

Wirkannahme: Gestufte Erprobung kann Fehler früh sichtbar machen und Standards lernend verbessern.

Betroffen

  • Mensch
  • Demokratie
  • Nutzende
  • Behörden
  • Anbieter
  • Wissenschaft und Aufsicht

Voraussetzungen

  • unabhängige Evaluation
  • Vorab-Baseline
  • offene Ergebnispublikation
  • klare Stop-or-Adapt-Trigger

Risiken und Nebenwirkungen

  • Evaluation ohne Korrekturfolge
  • nur technische statt gesellschaftliche Kriterien
  • unklare Zuständigkeit

Evidenzgrenze: Die amtliche Vorlage dokumentiert Regelungsabsicht und Mechanismus, nicht die spätere Zustandsänderung oder Kausalwirkung.

Stellschraube: Gemeinsamen nationalen Evaluationsrahmen ergänzen, der EU-Evaluation um Zugang, Vertrauen, Missbrauch, Exklusion und reale Entlastung erweitert.

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