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Vor der Entscheidung geprüft

Volksabstimmungen auf Bundesebene

Amtlicher Titel: Gesetz zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene

Bundesweite Volksabstimmungen können direkte Teilhabe und Agenda-Setzung stärken. Sie sind nur wirkungsrobust mit Vorabprüfung, Minderheiten- und Grundrechtsschutz, fairer Finanzierung, pluralistischer Information und Verfahren, die komplexe Abwägung ermöglichen. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Bundesweite Volksabstimmungen können direkte Teilhabe und Agenda-Setzung stärken. Sie sind nur wirkungsrobust mit Vorabprüfung, Minderheiten- und Grundrechtsschutz, fairer Finanzierung, pluralistischer Information und Verfahren, die komplexe Abwägung ermöglichen. Die Akte verweist auf 2 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Bürgerinnen und Bürger können Themen auf die bundespolitische Agenda setzen und verbindlich entscheiden.
Stand der WÖk-Analyse
Prüfung vor der Entscheidung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Vorläufige Zuordnung

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 8gemischte Richtung

Menschenwürdige Arbeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung

4 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG 16positives Potenzial

Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+gemischte Richtung

Demokratie

5 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+gemischte Richtung

Rechtsstaatlichkeit

2 Wirkpfade berühren

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+positives Potenzial

Diskursfähigkeit

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

SDG+positives Potenzial

Medienqualität

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

Grundrechtegemischte Richtung

Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Rechtsschutz

Grundrecht

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

GG Art. 20positives Potenzial

Demokratischer und sozialer Rechtsstaat

Staatsstrukturprinzip · Art. 20 GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: quellengebundene Annahme vor der Entscheidung

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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