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Volksabstimmungen auf BundesebeneGesetz zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene

Wirkungsrichtung
Getrennte Wirkpfade: Gegenläufige Wirkungsrichtungen, Positives Wirkungspotenzial
Evidenz
Nicht eingestuft
Reifegrad
Ex anteEx ante → In Umsetzung → Beobachtet → Zugerechnet

Key Finding · Auszug

Beteiligungsungleichheit

Vollständigen Befund lesen

Gesetz zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene

Bundesweite Volksabstimmungen können direkte Teilhabe und Agenda-Setzung stärken. Sie sind nur wirkungsrobust mit Vorabprüfung, Minderheiten- und Grundrechtsschutz, fairer Finanzierung, pluralistischer Information und Verfahren, die komplexe Abwägung ermöglichen.

Bundesweite Volksabstimmungen können direkte Teilhabe, Agendaöffnung und Legitimation stärken. Ohne abgestufte Verfahren, Grundrechts- und Minderheitenschutz, transparente Finanzierung, faire Information, deliberative Vorstufen und Schutz vor Manipulation können sie Polarisierung, Ungleichheit und plebiszitäre Machtkonzentration verstärken.

Wirkpfad – wo das Wissen endet

  1. Entscheidung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  2. Umsetzung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  3. Zustandsveränderung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  4. Zurechnung

    Separater Belegstand offen

    Offen

Offen heißt hier: kein separat freigegebener Beleg für dieses Kettenglied in der Anzeige. Die vollständige Fallprüfung steht darunter.

Referenzrahmen

● Zugeordnet · — Nicht zugeordnet. Zielbezug ist kein Wirkungsnachweis.

  • SDG 1 · Nicht zugeordnet
  • SDG 2 · Nicht zugeordnet
  • SDG 3 · Nicht zugeordnet
  • SDG 4 · Nicht zugeordnet
  • SDG 5 · Nicht zugeordnet
  • SDG 6 · Nicht zugeordnet
  • SDG 7 · Nicht zugeordnet
  • SDG 8 · Zugeordnet
  • SDG 9 · Nicht zugeordnet
  • SDG 10 · Nicht zugeordnet
  • SDG 11 · Nicht zugeordnet
  • SDG 12 · Nicht zugeordnet
  • SDG 13 · Nicht zugeordnet
  • SDG 14 · Nicht zugeordnet
  • SDG 15 · Nicht zugeordnet
  • SDG 16 · Zugeordnet
  • SDG 17 · Nicht zugeordnet

Rechtsbezüge – eigene Ebene

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