WirkungschecksParlamentsradarhohe Prüfrelevanz
Internationale Rechtshilfe in StrafsachenGesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
- Wirkungsrichtung
- Getrennte Wirkpfade: Positives Wirkungspotenzial, Gegenläufige Wirkungsrichtungen
- Evidenz
- Nicht eingestuft
- Reifegrad
- Ex anteEx ante → In Umsetzung → Beobachtet → Zugerechnet
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
Klarere und digital unterstützte internationale Rechtshilfe kann Verfahren beschleunigen und Rechtssicherheit erhöhen. Der Nutzen ist nur robust, wenn Datenschutz, Nachvollziehbarkeit, Betroffenenrechte, Rechtsbehelfe und sichere Übermittlung vollständig erhalten bleiben.
Die Gesamtreform kann grenzüberschreitende Strafverfolgung modernisieren, unionsrechtliche Defizite beseitigen und die subjektiven Rechte betroffener Personen stärken. Wirkung hängt von praktischer Interoperabilität, Rechtsbehelfen, Übersetzung, Daten- und Grundrechtsschutz sowie Ressourcen der beteiligten Behörden ab.
Wirkpfad – wo das Wissen endet
Entscheidung
Separater Belegstand offen
OffenUmsetzung
Separater Belegstand offen
OffenZustandsveränderung
Separater Belegstand offen
OffenZurechnung
Separater Belegstand offen
Offen
Offen heißt hier: kein separat freigegebener Beleg für dieses Kettenglied in der Anzeige. Die vollständige Fallprüfung steht darunter.
Referenzrahmen
● Zugeordnet · — Nicht zugeordnet. Zielbezug ist kein Wirkungsnachweis.
- SDG 1 · Nicht zugeordnet
- SDG 2 · Nicht zugeordnet
- SDG 3 · Zugeordnet
- SDG 4 · Nicht zugeordnet
- SDG 5 · Nicht zugeordnet
- SDG 6 · Nicht zugeordnet
- SDG 7 · Nicht zugeordnet
- SDG 8 · Zugeordnet
- SDG 9 · Zugeordnet
- SDG 10 · Nicht zugeordnet
- SDG 11 · Nicht zugeordnet
- SDG 12 · Nicht zugeordnet
- SDG 13 · Nicht zugeordnet
- SDG 14 · Nicht zugeordnet
- SDG 15 · Nicht zugeordnet
- SDG 16 · Zugeordnet
- SDG 17 · Zugeordnet