Unabhängiges Portal des Instituts für WirkungsökonomieParteiunabhängigMethodik offenQuellen prüfbar

Über das Portal

Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Arbeit

Wer das Portal herausgibt, was seine Einordnung leisten kann, worauf sie beruht – und wo ihre Grenzen liegen.

Der Anspruch

Unabhängig einordnen. Selbst prüfen können.

Das Wirkungsportal Parlament wird vom Institut für Wirkungsökonomie herausgegeben. Es ist kein Angebot des Deutschen Bundestages, keiner Partei und keiner Fraktion. Politik prüft Folgen bereits heute. Die WÖk ersetzt diese Arbeit nicht – sie verbindet und erweitert sie: vor einer Abstimmung beim Wirkungspotenzial, später bei beobachteten Zustandsveränderungen, Zurechnung und Lernen. Grundlage sind offengelegte Quellen, Annahmen und Grenzen.

01

Parteiunabhängig

Partei, Fraktion, Regierungs- oder Oppositionsstatus bestimmen keine fachliche Einordnung. Gleiche Quellen, Regeln und Annahmen sollen zu reproduzierbaren Ergebnissen führen. Wo fachliches Ermessen nötig ist, wird es begründet.

02

Wertmaßstab offengelegt

Der Maßstab ist kein Parteiprogramm und keine private Präferenz. Agenda 2030 und die 17 SDGs bilden den internationalen Ausgangsrahmen. SDG+ ist eine offengelegte Erweiterung der Wirkungsökonomie; Rechtsrahmen und Tatsachen bleiben davon getrennt sichtbar.

03

Quellen zuerst

Parlamentarischer Stand, Fassungen und Abstimmungsergebnisse beruhen vorrangig auf amtlichen Originalquellen. Jede veröffentlichte Aussage verweist auf ihre Grundlage.

04

Keine Blackbox

Berechnungen zeigen Eingangswerte, Gegenfaktum, Formel, Annahmen, Unsicherheit und methodische Version. Nicht belastbar Quantifizierbares bleibt sichtbar offen.

Der Maßstab

Woran wird eine Veränderung bewertet?

Zuerst werden Zustände, Veränderung, Reichweite und – soweit möglich – der Beitrag einer Entscheidung ermittelt. Erst dann wird gefragt, ob diese Veränderung wünschenswert, schädlich oder ambivalent ist. Dafür verwendet das Portal einen offengelegten Referenzrahmen, keinen Parteimaßstab.

01

SDGs

Die 17 Ziele der Vereinten Nationen sind ein international anschlussfähiger politischer Ziel- und Referenzrahmen. Sie sind keine vollständige Wirkungsmethode und keine Rechtsnorm.

02

SDG+

SDG+ ist eine transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie, keine offizielle UN-Kategorie. Sie macht etwa Medien- und Informationsqualität, Rechtsstaatlichkeit und Diskursfähigkeit genauer sichtbar.

03

Mensch – Planet – Demokratie

Diese Ordnung strukturiert Wirkungsräume; sie ist keine Summe aus drei frei verrechenbaren Säulen. Demokratie ist auch Schutz- und Korrekturraum.

04

Recht

Grundrechte, Verfassungsprinzipien, Staatsziele, Schutzpflichten und Fachrecht bleiben als eigene rechtliche Ebene sichtbar. Das Portal erstellt kein Rechtsgutachten.

01

Agenda 2030 und SDGs: global vereinbart

Die Agenda 2030 ist der internationale Rahmen. Ihre 17 Nachhaltigkeitsziele wurden von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vereinbart. Die Verpflichtung trägt damit die Bundesrepublik Deutschland als Staat; eine Regierung setzt sie jeweils um, ist aber nicht der Ursprung dieses Maßstabs.

02

Bundesrepublik: national verankert

Die Bundesrepublik Deutschland setzt die Agenda 2030 über die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie um. Das Portal ordnet deutsche Bundesfälle daran ein – als dokumentierte staatliche Verpflichtung, nicht als Etikett einer einzelnen Regierung.

03

Länder: konkret und einzeln belegt

Die Länder tragen die Umsetzung in ihren Zuständigkeiten mit. Ihre Nachhaltigkeitsstrategien und Indikatorensysteme haben jedoch nicht überall denselben Stand. Deshalb weist jeder Landescheck das konkrete Commitment, die Strategie und die Datenbasis des jeweiligen Landes aus – statt eine einheitliche Landeslage zu behaupten.

04

Europäische Union: eigener Auftrag

Die EU hat nachhaltige Entwicklung in ihren Verträgen verankert und sich zur Agenda 2030 bekannt. EU-Fälle werden deshalb nicht unter Bundespolitik eingeordnet, sondern zusätzlich an den europäischen Rechts- und Verfahrensrahmen gebunden.

05

SDG+: Voraussetzungen sichtbar machen

Die Agenda 2030 enthält bereits Ziele zu Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen. SDG+ ist zusätzlich eine offen ausgewiesene Erweiterung der Wirkungsökonomie: Sie macht Voraussetzungen wie Medienqualität, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen und digitale Selbstbestimmung genauer prüfbar. SDG+ ist keine UN-Kategorie.

06

Staatsziele und Schutzaufträge

Für deutsche Fälle kommt der Verfassungsrahmen hinzu: Grundrechte, Staatsstrukturprinzipien, Staatsziele und Schutzaufträge. Dazu gehören tatsächliche Gleichberechtigung, natürliche Lebensgrundlagen und ausdrücklich auch Tierschutz. Tierwohl und Biodiversität werden getrennt geprüft. Das ist keine zusätzliche SDG+-Dimension und kein Rechtsgutachten.

07

Der Richtungstest

Jeder Check fragt: Welches Ziel oder Schutzgut ist betroffen? Wie ist die Ausgangslage? Führt die Maßnahme plausibel näher zum Ziel, weiter davon weg oder bleibt das offen? Der Rahmen wird nicht in eine magische Gesamtnote verwandelt. Wo Daten, Gegenfaktum oder Zurechnung nicht reichen, steht ausdrücklich: nicht belastbar quantifizierbar.

So wird ein Wirkungscheck aufgebaut
Grafik des Referenzrahmens mit den 17 Nachhaltigkeitszielen und den zusätzlichen WÖk-Prüffeldern Demokratie, Medienqualität, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen, gesellschaftlicher Zusammenhalt und digitale Selbstbestimmung.

Der Referenzrahmen im Bild

SDGs geben Ziele vor. SDG+ macht Voraussetzungen demokratischer Handlungsfähigkeit sichtbar.

Die Darstellung ist ein Kompass, keine Punktekarte. In jeder Akte werden nur tatsächlich berührte SDGs, SDG+-Prüffelder sowie einschlägige Grundrechte, Staatsziele und Schutzaufträge einzeln ausgewiesen. Tierschutz, Biodiversität und andere Schutzgüter werden nicht in einer Gesamtzahl versteckt.

Referenzrahmen mit Quelle ansehen

So arbeitet das Portal

Ein Wirkungscheck ist kein Schnellurteil.

  1. 01
    Amtliche Entscheidung sichern

    Welche finale Fassung lag vor? Was wurde tatsächlich entschieden? Wie war der Verfahrensstand?

  2. 02
    Wirkmechanismen und Evidenz prüfen

    Ausgangslage, mögliche Wege zur Veränderung, Betroffene, Risiken, Vergleichsfrage und Datenlücken werden getrennt erfasst.

  3. 03
    Nachvollziehbar einordnen

    Regeln und gegebenenfalls reproduzierbare Berechnungen werden auf die dokumentierte Evidenz angewendet.

  4. 04
    Fachlich einordnen und später prüfen

    Eine Einordnung bleibt mit ihren Quellen, Annahmen und Grenzen nachvollziehbar. Neue Daten können eine sichtbare Korrektur auslösen.

01

Parlamentarischer Status

Was im Verfahren geschieht: etwa Entwurf veröffentlicht, Ausschussberatung, Abstimmung angekündigt oder beschlossen.

02

Stand der WÖk-Analyse

Ob Quellen geprüft werden, Wirkpfade analysiert werden, eine Gegenprüfung läuft oder eine Einordnung veröffentlicht ist.

03

Evidenzstatus

Ob es sich um einen amtlichen Fakt, empirisch gut belegte Erkenntnis, plausiblen Wirkpfad, Modellannahme oder eine offene Frage handelt.

04

Korrekturen

Neue Daten oder berechtigte Einwände führen zu einer sichtbaren Prüfung und einer nachvollziehbaren Änderung – nie zu einem stillen Austausch.

Regelmäßigkeit ohne Scheinaktualität

Neue Hinweise erscheinen nur bei amtlich bestätigtem Verfahrensstand. Analysen und Updates erscheinen, wenn ihre Quellen, Annahmen und Grenzen nachvollziehbar dokumentiert sind – nicht nach einem künstlichen Takt.

Freiwillige E-Mail-Updates

Wirkungschecks per E-Mail gibt es nur nach bestätigter Anmeldung. Keine Öffnungs- oder Klickmessung, keine politischen Nutzerprofile und eine direkte Abmeldung in jeder Nachricht.

Korrekturen sind Teil des Systems

Wenn Quellen, Daten, Berechnungen oder eine Einordnung strittig werden, wird die Prüfung dokumentiert. Eine Korrektur ersetzt nicht stillschweigend die vorherige Version.

Klare Grenzen

Das Portal ist kein Rechtsgutachten, keine Wahlhilfe, kein Parteiranking und kein Personen- oder Social-Credit-System. Es ersetzt weder Parlament noch demokratische Entscheidung.

Was die WÖk nicht behauptet

  • Politik entscheide ohne Folgenprüfung.
  • Jede Wirkung lasse sich vorhersagen oder einer Entscheidung sicher zurechnen.
  • Die SDGs seien eine vollständige Wirkungsmethode.
  • SDG+ sei eine UN-Kategorie.
  • Ein Score ersetze demokratische Entscheidung.
  • WÖk-Modelle seien automatisch geltendes Recht.

Was die WÖk zusätzlich leistet

  • Eine gemeinsame Sprache für Wirkung, Wirkungspotenzial und Wirkungsrisiko.
  • Die zeitliche Verbindung von Ex ante und Ex post.
  • System-, Verteilungs- und Schutzfragen, die sichtbar bleiben.
  • Eine offene Referenz, Zurechnung und Rückkopplung für die nächste Entscheidung.

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Unabhängig und nachvollziehbar

Ein offener Referenzrahmen – keine versteckte Parteibewertung.

Das Portal wird vom Institut für Wirkungsökonomie herausgegeben. Es ist kein Angebot des Deutschen Bundestages, keiner Partei und keiner Fraktion. Die Agenda 2030 und ihre 17 SDGs bilden einen international anschlussfähigen Ziel- und Referenzrahmen. SDG+ ist eine offen ausgewiesene WÖk-Erweiterung, keine UN-Kategorie. Mensch – Planet – Demokratie ordnet Wirkungsräume; Grundrechte, Staatsziele und Fachrecht bleiben eine getrennte rechtliche Ebene.

Warum dieser Referenzrahmen?

Portalstand: Zählweise, Datenstand und Grenzen

Die Aktenzahl zählt eindeutige veröffentlichte Objekte im gemeinsamen Register, nicht alle Quellen, Zusagen oder atomaren Wirkpfade des Portals. Ein Quellen- oder Verfahrensdatensatz ist nicht automatisch eine abgeschlossene Fachanalyse. Die Anzahl ist kein Wirkungswert.

Der Parlamentsradar zählt ausschließlich veröffentlichte Vorgänge seines definierten Prüfumfangs. Er ist kein vollständiger parlamentarischer Kalender. Die drei Startkarten sind ein Ausschnitt dieses Bestands, keine Rangliste nach Wirkung.

Das Reifeband zählt dieselben Registerobjekte je explizit belegter Stufe. Ex ante, Umsetzung, beobachtete Zustandsveränderung und Zurechnung werden nicht vermischt. Nicht zugeordnete Akten haben eine eigene Kategorie und absolute Zahl. Ein vollständiger Analysebericht beweist keine eingetretene Wirkung.

Der ausgewiesene Aktenstand ist das jüngste vorhandene Datum im Register, kein Abruf- oder Verifikationsdatum aller Quellen. Akten ohne vergleichbares Datum werden gesondert gezählt. Die Länderkarte verwendet den veröffentlichten, jeweils abgegrenzten Fachstand. Ein vollständiges Wahlprogramm-Prüfpaket sagt nichts über die Vollständigkeit der gesamten Landespolitik aus; initiale Fälle und Materialitätsreviews bleiben Teilbestände.

Eine Anzahl „fachlich geprüfter amtlicher Quellen“ wird nicht ausgewiesen: Das Quellenregister enthält keine belastbare, einheitliche Freigabeklassifikation für diese Kennzahl. Ein vorhandener Link oder eine amtliche Herkunft ersetzt keinen dokumentierten Fachprüfnachweis.

Die zugrunde liegenden Akten, Länderprüfungen und Quellenstände bleiben über Register, Länderseiten und Quellenarchiv erreichbar.