Parteiunabhängig
Partei, Fraktion, Regierungs- oder Oppositionsstatus bestimmen keine fachliche Einordnung. Gleiche Quellen, Regeln und Annahmen sollen zu reproduzierbaren Ergebnissen führen. Wo fachliches Ermessen nötig ist, wird es begründet.
Über das Portal
Wer das Portal herausgibt, was seine Einordnung leisten kann, worauf sie beruht – und wo ihre Grenzen liegen.
Der Anspruch
Das Wirkungsportal Parlament wird vom Institut für Wirkungsökonomie herausgegeben. Es ist kein Angebot des Deutschen Bundestages, keiner Partei und keiner Fraktion. Politik prüft Folgen bereits heute. Die WÖk ersetzt diese Arbeit nicht – sie verbindet und erweitert sie: vor einer Abstimmung beim Wirkungspotenzial, später bei beobachteten Zustandsveränderungen, Zurechnung und Lernen. Grundlage sind offengelegte Quellen, Annahmen und Grenzen.
Partei, Fraktion, Regierungs- oder Oppositionsstatus bestimmen keine fachliche Einordnung. Gleiche Quellen, Regeln und Annahmen sollen zu reproduzierbaren Ergebnissen führen. Wo fachliches Ermessen nötig ist, wird es begründet.
Der Maßstab ist kein Parteiprogramm und keine private Präferenz. Agenda 2030 und die 17 SDGs bilden den internationalen Ausgangsrahmen. SDG+ ist eine offengelegte Erweiterung der Wirkungsökonomie; Rechtsrahmen und Tatsachen bleiben davon getrennt sichtbar.
Parlamentarischer Stand, Fassungen und Abstimmungsergebnisse beruhen vorrangig auf amtlichen Originalquellen. Jede veröffentlichte Aussage verweist auf ihre Grundlage.
Berechnungen zeigen Eingangswerte, Gegenfaktum, Formel, Annahmen, Unsicherheit und methodische Version. Nicht belastbar Quantifizierbares bleibt sichtbar offen.
Der Maßstab
Zuerst werden Zustände, Veränderung, Reichweite und – soweit möglich – der Beitrag einer Entscheidung ermittelt. Erst dann wird gefragt, ob diese Veränderung wünschenswert, schädlich oder ambivalent ist. Dafür verwendet das Portal einen offengelegten Referenzrahmen, keinen Parteimaßstab.
Die 17 Ziele der Vereinten Nationen sind ein international anschlussfähiger politischer Ziel- und Referenzrahmen. Sie sind keine vollständige Wirkungsmethode und keine Rechtsnorm.
SDG+ ist eine transparente Erweiterung der Wirkungsökonomie, keine offizielle UN-Kategorie. Sie macht etwa Medien- und Informationsqualität, Rechtsstaatlichkeit und Diskursfähigkeit genauer sichtbar.
Diese Ordnung strukturiert Wirkungsräume; sie ist keine Summe aus drei frei verrechenbaren Säulen. Demokratie ist auch Schutz- und Korrekturraum.
Grundrechte, Verfassungsprinzipien, Staatsziele, Schutzpflichten und Fachrecht bleiben als eigene rechtliche Ebene sichtbar. Das Portal erstellt kein Rechtsgutachten.
01
Die Agenda 2030 ist der internationale Rahmen. Ihre 17 Nachhaltigkeitsziele wurden von den 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen vereinbart. Die Verpflichtung trägt damit die Bundesrepublik Deutschland als Staat; eine Regierung setzt sie jeweils um, ist aber nicht der Ursprung dieses Maßstabs.
02
Die Bundesrepublik Deutschland setzt die Agenda 2030 über die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie um. Das Portal ordnet deutsche Bundesfälle daran ein – als dokumentierte staatliche Verpflichtung, nicht als Etikett einer einzelnen Regierung.
03
Die Länder tragen die Umsetzung in ihren Zuständigkeiten mit. Ihre Nachhaltigkeitsstrategien und Indikatorensysteme haben jedoch nicht überall denselben Stand. Deshalb weist jeder Landescheck das konkrete Commitment, die Strategie und die Datenbasis des jeweiligen Landes aus – statt eine einheitliche Landeslage zu behaupten.
04
Die EU hat nachhaltige Entwicklung in ihren Verträgen verankert und sich zur Agenda 2030 bekannt. EU-Fälle werden deshalb nicht unter Bundespolitik eingeordnet, sondern zusätzlich an den europäischen Rechts- und Verfahrensrahmen gebunden.
05
Die Agenda 2030 enthält bereits Ziele zu Frieden, Gerechtigkeit und starken Institutionen. SDG+ ist zusätzlich eine offen ausgewiesene Erweiterung der Wirkungsökonomie: Sie macht Voraussetzungen wie Medienqualität, Rechtsstaatlichkeit, Diskursfähigkeit, institutionelles Vertrauen und digitale Selbstbestimmung genauer prüfbar. SDG+ ist keine UN-Kategorie.
06
Für deutsche Fälle kommt der Verfassungsrahmen hinzu: Grundrechte, Staatsstrukturprinzipien, Staatsziele und Schutzaufträge. Dazu gehören tatsächliche Gleichberechtigung, natürliche Lebensgrundlagen und ausdrücklich auch Tierschutz. Tierwohl und Biodiversität werden getrennt geprüft. Das ist keine zusätzliche SDG+-Dimension und kein Rechtsgutachten.
07
Jeder Check fragt: Welches Ziel oder Schutzgut ist betroffen? Wie ist die Ausgangslage? Führt die Maßnahme plausibel näher zum Ziel, weiter davon weg oder bleibt das offen? Der Rahmen wird nicht in eine magische Gesamtnote verwandelt. Wo Daten, Gegenfaktum oder Zurechnung nicht reichen, steht ausdrücklich: nicht belastbar quantifizierbar.
So wird ein Wirkungscheck aufgebaut
Der Referenzrahmen im Bild
Die Darstellung ist ein Kompass, keine Punktekarte. In jeder Akte werden nur tatsächlich berührte SDGs, SDG+-Prüffelder sowie einschlägige Grundrechte, Staatsziele und Schutzaufträge einzeln ausgewiesen. Tierschutz, Biodiversität und andere Schutzgüter werden nicht in einer Gesamtzahl versteckt.
Referenzrahmen mit Quelle ansehenSo arbeitet das Portal
Welche finale Fassung lag vor? Was wurde tatsächlich entschieden? Wie war der Verfahrensstand?
Ausgangslage, mögliche Wege zur Veränderung, Betroffene, Risiken, Vergleichsfrage und Datenlücken werden getrennt erfasst.
Regeln und gegebenenfalls reproduzierbare Berechnungen werden auf die dokumentierte Evidenz angewendet.
Eine Einordnung bleibt mit ihren Quellen, Annahmen und Grenzen nachvollziehbar. Neue Daten können eine sichtbare Korrektur auslösen.
Was im Verfahren geschieht: etwa Entwurf veröffentlicht, Ausschussberatung, Abstimmung angekündigt oder beschlossen.
Ob Quellen geprüft werden, Wirkpfade analysiert werden, eine Gegenprüfung läuft oder eine Einordnung veröffentlicht ist.
Ob es sich um einen amtlichen Fakt, empirisch gut belegte Erkenntnis, plausiblen Wirkpfad, Modellannahme oder eine offene Frage handelt.
Neue Daten oder berechtigte Einwände führen zu einer sichtbaren Prüfung und einer nachvollziehbaren Änderung – nie zu einem stillen Austausch.
Neue Hinweise erscheinen nur bei amtlich bestätigtem Verfahrensstand. Analysen und Updates erscheinen, wenn ihre Quellen, Annahmen und Grenzen nachvollziehbar dokumentiert sind – nicht nach einem künstlichen Takt.
Wirkungschecks per E-Mail gibt es nur nach bestätigter Anmeldung. Keine Öffnungs- oder Klickmessung, keine politischen Nutzerprofile und eine direkte Abmeldung in jeder Nachricht.
Wenn Quellen, Daten, Berechnungen oder eine Einordnung strittig werden, wird die Prüfung dokumentiert. Eine Korrektur ersetzt nicht stillschweigend die vorherige Version.
Das Portal ist kein Rechtsgutachten, keine Wahlhilfe, kein Parteiranking und kein Personen- oder Social-Credit-System. Es ersetzt weder Parlament noch demokratische Entscheidung.