WirkungschecksParlamentsradarhohe Prüfrelevanz
Strafverschärfung bei WiederholungstäternGesetz zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern
- Wirkungsrichtung
- Getrennte Wirkpfade: Gegenläufige Wirkungsrichtungen, Materielles Wirkungsrisiko, Positives Wirkungspotenzial
- Evidenz
- Nicht eingestuft
- Reifegrad
- Ex anteEx ante → In Umsetzung → Beobachtet → Zugerechnet
Gesetz zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern
Längere Strafen können in einzelnen Hochrisikofällen den unmittelbaren Schutzzeitraum verlängern, belegen aber keine geringere Rückfallquote. Wirkungsvoller ist ein Vergleich mit individualisierter Risikoprüfung, Resozialisierung, Behandlung und Nachsorge; Freiheit und Verhältnismäßigkeit bleiben Schutzgates.
Eine gesetzliche Rückfallschärfung kann Unterschiede in der Strafzumessung reduzieren und bei nachweislich hochgefährlichen Wiederholungstätern den Schutz durch längere Inhaftierung erhöhen. Die vorgeschlagene Vermutung erhöhter Tatschuld, starre Mindestanteile und Übertragung ins Jugendstrafrecht können jedoch Schuldprinzip, Verhältnismäßigkeit, Resozialisierung und Einzelfallgerechtigkeit beeinträchtigen; ein rückfallmindernder Effekt ist aus den genannten Rückfallquoten nicht ableitbar.
Wirkpfad – wo das Wissen endet
Entscheidung
Separater Belegstand offen
OffenUmsetzung
Separater Belegstand offen
OffenZustandsveränderung
Separater Belegstand offen
OffenZurechnung
Separater Belegstand offen
Offen
Offen heißt hier: kein separat freigegebener Beleg für dieses Kettenglied in der Anzeige. Die vollständige Fallprüfung steht darunter.
Referenzrahmen
● Zugeordnet · — Nicht zugeordnet. Zielbezug ist kein Wirkungsnachweis.
- SDG 1 · Nicht zugeordnet
- SDG 2 · Nicht zugeordnet
- SDG 3 · Zugeordnet
- SDG 4 · Nicht zugeordnet
- SDG 5 · Nicht zugeordnet
- SDG 6 · Nicht zugeordnet
- SDG 7 · Nicht zugeordnet
- SDG 8 · Nicht zugeordnet
- SDG 9 · Nicht zugeordnet
- SDG 10 · Nicht zugeordnet
- SDG 11 · Nicht zugeordnet
- SDG 12 · Nicht zugeordnet
- SDG 13 · Nicht zugeordnet
- SDG 14 · Nicht zugeordnet
- SDG 15 · Nicht zugeordnet
- SDG 16 · Zugeordnet
- SDG 17 · Nicht zugeordnet