Unabhängiges Portal des Instituts für WirkungsökonomieParteiunabhängigMethodik offenQuellen prüfbar
Lesemodus

WirkungschecksParlamentsradarhohe Prüfrelevanz

Strafverschärfung bei WiederholungstäternGesetz zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern

Wirkungsrichtung
Getrennte Wirkpfade: Gegenläufige Wirkungsrichtungen, Materielles Wirkungsrisiko, Positives Wirkungspotenzial
Evidenz
Nicht eingestuft
Reifegrad
Ex anteEx ante → In Umsetzung → Beobachtet → Zugerechnet

Key Finding · Auszug

Doppelverwertung früherer Taten

Vollständigen Befund lesen

Gesetz zur Strafverschärfung bei Wiederholungstätern

Längere Strafen können in einzelnen Hochrisikofällen den unmittelbaren Schutzzeitraum verlängern, belegen aber keine geringere Rückfallquote. Wirkungsvoller ist ein Vergleich mit individualisierter Risikoprüfung, Resozialisierung, Behandlung und Nachsorge; Freiheit und Verhältnismäßigkeit bleiben Schutzgates.

Eine gesetzliche Rückfallschärfung kann Unterschiede in der Strafzumessung reduzieren und bei nachweislich hochgefährlichen Wiederholungstätern den Schutz durch längere Inhaftierung erhöhen. Die vorgeschlagene Vermutung erhöhter Tatschuld, starre Mindestanteile und Übertragung ins Jugendstrafrecht können jedoch Schuldprinzip, Verhältnismäßigkeit, Resozialisierung und Einzelfallgerechtigkeit beeinträchtigen; ein rückfallmindernder Effekt ist aus den genannten Rückfallquoten nicht ableitbar.

Wirkpfad – wo das Wissen endet

  1. Entscheidung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  2. Umsetzung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  3. Zustandsveränderung

    Separater Belegstand offen

    Offen
  4. Zurechnung

    Separater Belegstand offen

    Offen

Offen heißt hier: kein separat freigegebener Beleg für dieses Kettenglied in der Anzeige. Die vollständige Fallprüfung steht darunter.

Referenzrahmen

● Zugeordnet · — Nicht zugeordnet. Zielbezug ist kein Wirkungsnachweis.

  • SDG 1 · Nicht zugeordnet
  • SDG 2 · Nicht zugeordnet
  • SDG 3 · Zugeordnet
  • SDG 4 · Nicht zugeordnet
  • SDG 5 · Nicht zugeordnet
  • SDG 6 · Nicht zugeordnet
  • SDG 7 · Nicht zugeordnet
  • SDG 8 · Nicht zugeordnet
  • SDG 9 · Nicht zugeordnet
  • SDG 10 · Nicht zugeordnet
  • SDG 11 · Nicht zugeordnet
  • SDG 12 · Nicht zugeordnet
  • SDG 13 · Nicht zugeordnet
  • SDG 14 · Nicht zugeordnet
  • SDG 15 · Nicht zugeordnet
  • SDG 16 · Zugeordnet
  • SDG 17 · Nicht zugeordnet

Rechtsbezüge – eigene Ebene

← Alle Wirkungschecks