WirkungschecksParlamentsradarhohe Prüfrelevanz
Schutz vor K.-o.-Tropfen... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
- Wirkungsrichtung
- Getrennte Wirkpfade: Positives Wirkungspotenzial
- Evidenz
- Nicht eingestuft
- Reifegrad
- Ex anteEx ante → In Umsetzung → Beobachtet → Zugerechnet
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Eine klarere strafrechtliche Erfassung von K.-o.-Tropfen kann eine Schutzlücke schließen. Die praktische Schutzwirkung hängt jedoch ebenso von schneller toxikologischer Beweissicherung, Beratung, Prävention und einer verlässlichen Erfassung der Fälle ab.
Die Ergänzung um gefährliche „Mittel“ kann eine durch höchstrichterliche Auslegung sichtbar gewordene Qualifikationslücke schließen, Unrechtsgleichheit herstellen und den Schutz vor K.-o.-Tropfen stärken. Die tatsächliche Präventions-, Anzeige-, Verurteilungs- und Opferwirkung bleibt offen.
Wirkpfad – wo das Wissen endet
Entscheidung
Separater Belegstand offen
OffenUmsetzung
Separater Belegstand offen
OffenZustandsveränderung
Separater Belegstand offen
OffenZurechnung
Separater Belegstand offen
Offen
Offen heißt hier: kein separat freigegebener Beleg für dieses Kettenglied in der Anzeige. Die vollständige Fallprüfung steht darunter.
Referenzrahmen
● Zugeordnet · — Nicht zugeordnet. Zielbezug ist kein Wirkungsnachweis.
- SDG 1 · Nicht zugeordnet
- SDG 2 · Nicht zugeordnet
- SDG 3 · Zugeordnet
- SDG 4 · Nicht zugeordnet
- SDG 5 · Nicht zugeordnet
- SDG 6 · Nicht zugeordnet
- SDG 7 · Nicht zugeordnet
- SDG 8 · Nicht zugeordnet
- SDG 9 · Nicht zugeordnet
- SDG 10 · Nicht zugeordnet
- SDG 11 · Nicht zugeordnet
- SDG 12 · Nicht zugeordnet
- SDG 13 · Nicht zugeordnet
- SDG 14 · Nicht zugeordnet
- SDG 15 · Nicht zugeordnet
- SDG 16 · Zugeordnet
- SDG 17 · Nicht zugeordnet