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Beobachtung und Rückkopplung

Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierung

Amtlicher Titel: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)

Zusätzliche Mittel für Länder und Kommunen können Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken. Wirkung entsteht erst, wenn die Finanzierung zusätzlich ist, vor Ort umgesetzt werden kann und messbar bessere Zugänglichkeit, Qualität, Resilienz oder Klimawirkung hervorbringt. Die Akte verweist auf 3 amtliche Quellen.

60 Sekunden

Worum geht es?

Kurz erklärt
Zusätzliche Mittel für Länder und Kommunen können Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken. Wirkung entsteht erst, wenn die Finanzierung zusätzlich ist, vor Ort umgesetzt werden kann und messbar bessere Zugänglichkeit, Qualität, Resilienz oder Klimawirkung hervorbringt. Die Akte verweist auf 3 amtliche Quellen.
Was wird entschieden?
Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
Welche Veränderung steht im Mittelpunkt?
Zusätzliche Infrastrukturmittel können Sanierungs- und Modernisierungsrückstände bei Bildung, Verkehr, Wärme/Energie, Gesundheit/Pflege, Digitalisierung, Wissenschaft/Forschung und Bevölkerungsschutz abbauen.
Stand der WÖk-Analyse
Beobachtung und Rückkopplung

Referenzrahmen

Woran wird die Wirkung gemessen?

Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.

Evidenzstand offen

Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge

SDGs

Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030

SDG 9Evidenz offen

Industrie, Innovation und Infrastruktur

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: Datenlücke_OR_Noch nicht beobachtbar

SDG 10Evidenz offen

Weniger Ungleichheiten

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: Datenlücke_OR_Noch nicht beobachtbar

SDG 8Evidenz offen

Menschenwürdige Arbeit und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: Datenlücke_OR_Noch nicht beobachtbar

SDG 11Evidenz offen

Nachhaltige Städte und Gemeinden

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: Datenlücke_OR_Noch nicht beobachtbar

SDG+

Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen

SDG+Evidenz offen

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: Datenlücke_OR_Noch nicht beobachtbar

Staatsziele, Grundrechte & Schutzaufträge

Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext

GG Art. 109 Abs. 2Evidenz offen

Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht

Staatsziel · Art. 109 Abs. 2 GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: Datenlücke_OR_Noch nicht beobachtbar

GG Art. 20aEvidenz offen

Natürliche Lebensgrundlagen

Schutzauftrag · Art. 20a GG

1 Wirkpfad berührt

Evidenz: Datenlücke_OR_Noch nicht beobachtbar

Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.

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