Industrie, Innovation und Infrastruktur
1 Wirkpfad berührt
Evidenz: Datenlücke_OR_Noch nicht beobachtbar
Amtlicher Titel: Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz - LuKIFG)
Zusätzliche Mittel für Länder und Kommunen können Daseinsvorsorge und Infrastruktur stärken. Wirkung entsteht erst, wenn die Finanzierung zusätzlich ist, vor Ort umgesetzt werden kann und messbar bessere Zugänglichkeit, Qualität, Resilienz oder Klimawirkung hervorbringt. Die Akte verweist auf 3 amtliche Quellen.
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Referenzrahmen
Die Kacheln zeigen keine Gesamtpunktzahl. Sie machen sichtbar, wo diese Entscheidung im SDG-/SDG+-Referenzrahmen sowie an Staatszielen, Grundrechten und Schutzaufträgen Wirkungspotenzial, Risiko oder offene Evidenz berührt.
Prüfbasis: SDGs, SDG+ sowie getrennt Grundrechte, Staatsziele, Staatsstrukturprinzipien und Schutzaufträge
Global vereinbarte Ziele der Agenda 2030
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Demokratische, rechtsstaatliche, mediale und digitale Voraussetzungen
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Rechts- und Schutzrahmen für den deutschen beziehungsweise europäischen Kontext
Staatsziel · Art. 109 Abs. 2 GG
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Schutzauftrag · Art. 20a GG
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Ein berührter Anker ist keine Rechtsfeststellung und kein zusätzlicher Wirkungspunkt. Er macht Prüfgrenzen und den rechtlichen Kontext sichtbar.